Abschnitt 2 FwEzBeschl
Bibliographie
- Titel
- Stiftung des Feuerwehrehrenzeichens
- Redaktionelle Abkürzung
- FwEzBeschl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 21090
2.
Das Feuerwehrehrenzeichen wird verliehen als:
- a)
Feuerwehrehrenzeichen für langjährig erworbene Verdienste
nach 25 Jahren,
nach 40 Jahren,
nach 50 Jahren;
- b)
Feuerwehrehrenzeichen für besondere Verdienste:
Feuerwehrehrenzeichen am Bande für Zivilpersonen,
Feuerwehrehrenzeichen am Bande,
Silbernes Feuerwehrehrenzeichen am Bande,
Goldenes Feuerwehrehrenzeichen am Bande;
- c)
Feuerwehrehrenzeichen der Sonderstufe als Steckkreuz.