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  • ab 08.01.2013 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 2 FwEzBeschl

Bibliographie

Titel
Stiftung des Feuerwehrehrenzeichens
Redaktionelle Abkürzung
FwEzBeschl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
21090

2.
Das Feuerwehrehrenzeichen wird verliehen als:

  1. a)

    Feuerwehrehrenzeichen für langjährig erworbene Verdienste

    • nach 25 Jahren,

    • nach 40 Jahren,

    • nach 50 Jahren;

  2. b)

    Feuerwehrehrenzeichen für besondere Verdienste:

    • Feuerwehrehrenzeichen am Bande für Zivilpersonen,

    • Feuerwehrehrenzeichen am Bande,

    • Silbernes Feuerwehrehrenzeichen am Bande,

    • Goldenes Feuerwehrehrenzeichen am Bande;

  3. c)

    Feuerwehrehrenzeichen der Sonderstufe als Steckkreuz.