Abschnitt 2 ZOK-AV - 2. Aufgaben
Bibliographie
- Titel
- Einrichtung einer Zentralen Stelle "Organisierte Kriminalität und Korruption"
- Redaktionelle Abkürzung
- ZOK-AV,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 33200
Die Zentrale Stelle hat folgende Aufgaben:
- 2.1
Ansprechstelle für Dienststellen,
- a)
die mit der Verfolgung oder Aufdeckung Organisierter Kriminalität und korruptiver Verhaltensweisen befasst sind, Beratung und Auskunft;
- b)
die mit Vermögensermittlungen befasst sind, Beratung und Auskunft;
- c)
die mit der Verfolgung oder Aufdeckung schwerer Computer- und Internetkriminalität befasst sind, Beratung und Auskunft;
- 2.2
Klärung von Zuständigkeitsfragen bei überörtlichen Ermittlungskomplexen in diesem Bereich;
- 2.3
Beratung in Fragen der internationalen justiziellen Zusammenarbeit und Rechtshilfe nebst Wahrnehmung der Aufgaben der niedersächsischen Kontaktstelle des Europäischen Justiziellen Netzwerks gemäß § 14 EJG;
- 2.4
Beratung in Fragen der verdeckten Ermittlungsmaßnahmen, insbesondere im Bereich der Telekommunikationsüberwachung;
- 2.5
Fortbildung und Schulung;
- 2.6
zentrale Erfassung der bei den niedersächsischen Staatsanwaltschaften geführten Verfahren mit Bezug zur Organisierten Kriminalität und zur Korruptionskriminalität;
- 2.7
zentrale Erfassung von Sicherstellungen, Erträgen und Rückgewinnungshilfe im Bereich der Vermögensabschöpfung;
- 2.8
Berichterstattung über die Verfolgung von Organisierter Kriminalität, Korruption und Internetkriminalität sowie Maßnahmen der Vermögensabschöpfung.