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Abschnitt 2 ZOK-AV - 2. Aufgaben

Bibliographie

Titel
Einrichtung einer Zentralen Stelle "Organisierte Kriminalität und Korruption"
Redaktionelle Abkürzung
ZOK-AV,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
33200

Die Zentrale Stelle hat folgende Aufgaben:

  1. 2.1

    Ansprechstelle für Dienststellen,

    1. a)

      die mit der Verfolgung oder Aufdeckung Organisierter Kriminalität und korruptiver Verhaltensweisen befasst sind, Beratung und Auskunft;

    2. b)

      die mit Vermögensermittlungen befasst sind, Beratung und Auskunft;

    3. c)

      die mit der Verfolgung oder Aufdeckung schwerer Computer- und Internetkriminalität befasst sind, Beratung und Auskunft;

  2. 2.2

    Klärung von Zuständigkeitsfragen bei überörtlichen Ermittlungskomplexen in diesem Bereich;

  3. 2.3

    Beratung in Fragen der internationalen justiziellen Zusammenarbeit und Rechtshilfe nebst Wahrnehmung der Aufgaben der niedersächsischen Kontaktstelle des Europäischen Justiziellen Netzwerks gemäß § 14 EJG;

  4. 2.4

    Beratung in Fragen der verdeckten Ermittlungsmaßnahmen, insbesondere im Bereich der Telekommunikationsüberwachung;

  5. 2.5

    Fortbildung und Schulung;

  6. 2.6

    zentrale Erfassung der bei den niedersächsischen Staatsanwaltschaften geführten Verfahren mit Bezug zur Organisierten Kriminalität und zur Korruptionskriminalität;

  7. 2.7

    zentrale Erfassung von Sicherstellungen, Erträgen und Rückgewinnungshilfe im Bereich der Vermögensabschöpfung;

  8. 2.8

    Berichterstattung über die Verfolgung von Organisierter Kriminalität, Korruption und Internetkriminalität sowie Maßnahmen der Vermögensabschöpfung.