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  • ab 15.07.2011 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 4 ZOK-AV - 4. Zusammenarbeit mit anderen Stellen

Bibliographie

Titel
Einrichtung einer Zentralen Stelle "Organisierte Kriminalität und Korruption"
Redaktionelle Abkürzung
ZOK-AV,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
33200

Über den Rahmen der Fortbildung und des Erfahrungsaustausches hinaus hält die Zentrale Stelle Kontakt zu den Dienststellen auf Bundes- und Landesebene, die mit der Bekämpfung von Organisierter Kriminalität, Korruption und schwerer Internetkriminalität sowie der Vermögensabschöpfung befasst sind, insbesondere zum Landeskriminalamt Niedersachsen und zum Bundeskriminalamt. Sie ist ferner zentrale Kontaktstelle für Anfragen anderer Dienststellen. Die Vorschriften über die justizielle Rechtshilfe in Strafsachen bleiben unberührt, die Zentrale Stelle steht jedoch insoweit den Staatsanwaltschaften und Generalstaatsanwaltschaften des Landes beratend zur Seite.