Amtsgericht Nordhorn
Urt. v. 06.12.1993, Az.: 3 C 1376/93

Überholverstoß; Schulterblick; Zweiseitig verschuldete Kollision; Haftungsverteilung

Bibliographie

Gericht
AG Nordhorn
Datum
06.12.1993
Aktenzeichen
3 C 1376/93
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1993, 14695
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
ECLI:DE:AGNOHOR:1993:1206.3C1376.93.0A

Fundstelle

  • SP 1994, 271

Amtlicher Leitsatz

Bei Kollision des Überholenden mit einem Fahrzeuggespann, dessen Fahrer zwar den linken Fahrtrichtungsanzeiger gesetzt hat, aber unter Verstoß gegen die doppelte Rückschaupflicht in eine Grundstückseinfahrt abbiegt, kommt es zu einer Haftungsverteilung von 2/3 zu 1/3 zu Lasten des Überholers.