Amtsgericht Nordhorn
Urt. v. 17.12.1998, Az.: 3a C 1319/98

Honoraranspruch gegen Kassenpatienten; Enstehen eines Vergütungsanspruchs des behandelnden Arztes; Zustandekommen eines privatrechtlichen Behandlungsvertrages; Wirtschaftliche Beratungspflichten eines Arztes gegenüber seinen Patienten

Bibliographie

Gericht
AG Nordhorn
Datum
17.12.1998
Aktenzeichen
3a C 1319/98
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1998, 30340
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
ECLI:DE:AGNOHOR:1998:1217.3A.C1319.98.0A

Fundstelle

  • NJW 2000, 1799 (Volltext mit red. LS)

Redaktioneller Leitsatz

Ein Arzt hat keinen Honoraranspruch gegen einen Kassenpatienten. Ein solcher entsteht lediglich dann, wenn ausdrücklich eine Behandlung als Privatpatient vereinbart wurde.