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  • ab 01.08.2023 (aktuelle Fassung)

Anlage 1 ES-RdErl

Bibliographie

Titel
Europaschule in Niedersachsen
Redaktionelle Abkürzung
ES-RdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
22410

Scoring-Modell

für die Antragstellung zur Zertifizierung als "Europaschule in Niedersachsen"

Anwendung:

Das Scoring-Modell weist acht Kriterien lt. Nr. 2 des RdErl. "Europaschule in Niedersachsen" sowie zusätzliche Angaben zu bereits durchgeführten und künftig geplanten Maßnahmen und Aktivitäten lt. Nr. 3 des RdErl. aus.

Die antragstellende Schule kann sich mit diesem Modell selbst einschätzen. Es ist außerdem die Grundlage für die Prüfung des Antrags durch das zuständige RLSB, das die Kriterien und zusätzlichen Angaben schulformbezogen anwendet.

Die maximal erreichbaren Punkte für die einzelnen Kriterien sind in der zweiten Spalte angegeben. In der folgenden Spalte wird die Selbsteinschätzung der Schule eingetragen. In die letzte Spalte können Anmerkungen von der Schule aufgenommen werden.

140 Punkte sind maximal erreichbar. Eine Schule muss, damit sie die Zusatzbezeichnung "Europaschule in Niedersachsen" verwenden darf, insgesamt

mindestens 80 Punkte

erreichen.

Antragstellende Schule

Name
Anschrift
Telefonnummer,
E-Mail-Adresse
Schulform
Homepage
Name der Schulleitung
KriterienMaximal erreichbare PunktzahlPunktzahl aufgrund der Selbsteinschätzung der SchuleVom RLSB festgesetzte PunktzahlAnmerkungen
  1. 1.

    Verankerung im Schulprofil, Schulprogramm bzw. Leitbild

20
Das Europaprofil ist im Schulprofil, Schulprogramm bzw. Leitbild verankert.
  1. 2.

    Integration europäischer Themen in den Unterricht ("Europa-Curriculum")

20
  • Ein fächerübergreifendes "Europa-Curriculum" besteht bzw. wird entwickelt und fortlaufend umgesetzt.

  • Es findet seinen Niederschlag in einzelnen Fachunterrichtsinhalten bzw. Lernsituationen sowie in geeigneten - auch übergreifenden - Projekten, Arbeitsgruppen und Veranstaltungen.

  1. 3.

    Förderung der Mehrsprachigkeit und des Fremdsprachenprofils

15
  • Die Vielfalt der Sprachen und Kulturen wird sichtbar und möglichst schulweit erfahrbar. Es wird eine Kultur der Wertschätzung und Anerkennung entwickelt.

  • Das Fremdsprachenangebot geht über die für unterschiedliche Schulformen bestehenden Mindestanforderungen hinaus.

  • Bilingualer Sachfachunterricht im allgemein bildenden Bereich bzw. bilingualer Unterricht im berufsübergreifenden und berufsbezogenen Lernbereich wird angeboten.

  • Die Schule bereitet ihre Schülerinnen und Schüler auf Sprachzertifikate vor.

  • Das vielfältige sprachliche Potenzial von Schülerinnen und Schülern wird bei einem erweiterten Fremdsprachenangebot der Schule nach Möglichkeit berücksichtigt.

  1. 4.

    Entwicklung und Stärkung interkultureller Kompetenzen

25
  • Lebensweltlich erworbene interkulturelle Erfahrungen von Schülerinnen und Schülern, Lehrkräften und Erziehungsberechtigten mit Migrationsgeschichte werden in pädagogische Angebote einbezogen und Unterricht wird mehrperspektivisch gestaltet.

  • Die Schule bietet interkulturelle Trainings an.

  • Eine Bereitschaft für das Lernen voneinander wird auf der Grundlage einer Wertschätzung für das Leben in anderen europäischen Ländern entwickelt.

  • Schüleraustauschmaßnahmen und Studienfahrten werden von der Schule regelmäßig und themenbezogen durchgeführt.

  • Internetbasierte Austausche sowie virtuelle Projekte z.B. mit eTwinning werden angeboten.

  • Die Schule unterhält dauerhaft aktive Partnerschaften mit Schulen, Ausbildungsunternehmen oder anderen Partnerinnen und Partnern im europäischen Ausland. Die Projekte und Begegnungen werden in den Unterricht integriert.

  • Die Schule nutzt EU-Programme, insbesondere die vielfältigen Möglichkeiten von Erasmus+.

  • Die Schule kooperiert mit weiteren Institutionen, die sich die Förderung des europäischen Gedankens zu ihrer Aufgabe gemacht haben.

  • Die berufsbildende Schule bietet die Möglichkeit, Berufsausbildungsabschnitte im europäischen Ausland durchzuführen.

  • Lehrkräfte können zur Weiterentwicklung ihrer interkulturellen und fachlichen Kompetenzen Fortbildungs- und Hospitationsaufenthalte im Ausland durchführen.

  • An der Schule werden Fremdsprachenassistentinnen und -assistenten sowie ausländische (Deutsch-) Lehrkräfte eingesetzt.

  • Die Schule bietet die Möglichkeit, im Curriculum vorgesehene Betriebspraktika an allgemein bildenden und berufsbildenden Schulen auch im Ausland durchzuführen.

  1. 5.

    Teilnahme an europäischen Projekten, Aktionen, Wettbewerben, Jugendforen, Planspielen und sonstigen geeigneten Veranstaltungen

10
  • Die Schule beteiligt sich an europäischen Projekten, Aktionen, Wettbewerben, Jugendforen, Planspielen sowie Veranstaltungen, die der Förderung der europäischen Orientierung dienen und diese vertiefen.

  1. 6.

    Vernetzung

10
  • Die Schule wirkt als Multiplikatorin der europäischen Idee und arbeitet insbesondere mit regionalen, außerschulischen Partnerinnen und Partnern, die sich der Förderung des europäischen Gedankens verschrieben haben, zusammen.

  1. 7.

    Personalentwicklung und -qualifizierung

10
  • Im Fortbildungskonzept der Schule findet Fortbildung in europäischen Themen, Demokratiebildung, interkultureller Bildung, Sprachen und in Bezug auf Austauschmaßnahmen besondere Berücksichtigung.

  1. 8.

    Qualitätssicherung

10
  • Die Aktivitäten der Schule werden im Hinblick auf den europäischen Schwerpunkt in der schulischen Gesamtplanung angemessen berücksichtigt und intern evaluiert.

  • Die Digitalisierung mit ihren Möglichkeiten wird zur Förderung der europaweiten Kommunikation genutzt.

  1. I.

    Dokumentation ausgewählter zurückliegender Maßnahmen und Aktivitäten

10
  1. II.

    Darstellung der geplanten Maßnahmen und Aktivitäten

10
Summe:140
Entscheidung des zuständigen RLSB
über die Zertifizierung als
"Europaschule in Niedersachsen"

Außer Kraft am 1. August 2028 durch Nummer 6 des RdErl. vom 15. Juni 2023 (SVBl. S. 409)