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  • ab 01.08.2023 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 1 ES-RdErl - Begriffsbestimmung

Bibliographie

Titel
Europaschule in Niedersachsen
Redaktionelle Abkürzung
ES-RdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
22410

Europaschulen in Niedersachsen vermitteln ihren Schülerinnen und Schülern ein umfassendes Wissen über Europa und tragen zur Stärkung der gemeinsamen europäischen Grundwerte und zum Verständnis für die europäische Kultur und Vielfalt bei. Sie bieten ihren Schülerinnen und Schülern vielfältige Möglichkeiten, Europakompetenzen zu entwickeln und bereiten damit auf das Leben und Arbeiten in Europa vor.

Die Bedeutung dieser Aufgabe wird u. a. veranschaulicht durch

  • die KMK-Empfehlung "Europabildung in der Schule" (Beschluss d. KMK vom 8.6.1978 i. d. F. vom 15.10.2020),

  • die Empfehlung des Rates der Europäischen Union zu Schlüsselkompetenzen für lebenslanges Lernen vom 22.5.2018 (Amtsblatt C 189/1 vom 4.6.2018),

  • die Empfehlung des Rates der Europäischen Union zur Förderung gemeinsamer Werte, inklusiver Bildung und der europäischen Dimension im Unterricht vom 22.5.2018 (Amtsblatt C 195/1 vom 7.6.2018).

Öffentliche sowie in freier Trägerschaft geführte allgemein bildende und berufsbildende Schulen in Niedersachsen mit einem europäischen interkulturellen Schulprofil können auf Antrag die Zusatzbezeichnung "Europaschule in Niedersachsen" verwenden, wenn ihre Arbeit den Vorgaben dieses RdErl. entspricht.

Außer Kraft am 1. August 2028 durch Nummer 6 des RdErl. vom 15. Juni 2023 (SVBl. S. 409)