Oberverwaltungsgericht Niedersachsen
Urt. v. 04.05.1982, Az.: 1 A 44/80

Geruchsbelästigung; Schweinestall; VDI-Richtlinie 3471; Gülle; Auflage

Bibliographie

Gericht
OVG Niedersachsen
Datum
04.05.1982
Aktenzeichen
1 A 44/80
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1982, 12071
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
ECLI:DE:OVGNI:1982:0504.1A44.80.0A

Fundstelle

  • AgrarR 1983, 275

Amtlicher Leitsatz

Die Beurteilung eines Schweinestalls mit Güllebehälter erfolgt in der Regel unter Berücksichtigung der VDI- Richtlinie 3471. Liegt zwischen der Wohnbebauung und den Stallanlagen ein Abstand von etwa 100 Metern, so ist eine Einzelfallprüfung durch einen Sachverständiger erforderlich. Eine Verletzung des Gebotes der Rücksichtnahme ist nicht gegeben, wenn eine Geruchsbelästigung bei ordnungsgemäßem Betrieb nicht wahrnehmbar ist. Eine Auflage über die Austrittsgeschwindigkeit der Abluft ist zulässig.