Oberverwaltungsgericht Niedersachsen
Urt. v. 30.04.1982, Az.: 6 A 38/81
Champignonzucht; Landwirtschaft
Bibliographie
- Gericht
- OVG Niedersachsen
- Datum
- 30.04.1982
- Aktenzeichen
- 6 A 38/81
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1982, 12083
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- ECLI:DE:OVGNI:1982:0430.6A38.81.0A
Rechtsgrundlage
- § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB
Fundstellen
- AgrarR 1983, 19
- BauR 1983, 348
Amtlicher Leitsatz
Auch das Züchten von Champignons kann sich als landwirtschaftliche Tätigkeit darstellen. Dies gilt auch dann, wenn selbsterzeugte Produkte verwendet werden und die Zucht großen Hallen durchgeführt wird. Auch die Beschäftigung zahlreicher Arbeitskräfte schadet nicht.