Oberverwaltungsgericht Niedersachsen
Urt. v. 30.04.1982, Az.: 6 A 38/81

Champignonzucht; Landwirtschaft

Bibliographie

Gericht
OVG Niedersachsen
Datum
30.04.1982
Aktenzeichen
6 A 38/81
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1982, 12083
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
ECLI:DE:OVGNI:1982:0430.6A38.81.0A

Fundstellen

  • AgrarR 1983, 19
  • BauR 1983, 348

Amtlicher Leitsatz

Auch das Züchten von Champignons kann sich als landwirtschaftliche Tätigkeit darstellen. Dies gilt auch dann, wenn selbsterzeugte Produkte verwendet werden und die Zucht großen Hallen durchgeführt wird. Auch die Beschäftigung zahlreicher Arbeitskräfte schadet nicht.