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  • ab 01.01.2020 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 6 KFURdErl - Auswirkungen auf die Arbeitszeit der Lehrkräfte und der Schulleiterinnen und Schulleiter

Bibliographie

Titel
Unterricht an kirchlichen Feiertagen und Teilnahme an kirchlichen Veranstaltungen
Redaktionelle Abkürzung
KFURdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
22410

Die von Lehrkräften sowie Schulleiterinnen und Schulleitern in Fällen der Nrn. 1.1, 1.3, 1.5 und 1.6 nicht erteilten Unterrichtsstunden sind als Minderzeiten nach § 4 Abs. 2 bzw. § 23 Abs. 6 Nds. ArbZVO-Schule zu berücksichtigen. Die Zeiten des Gottesdienstbesuchs sowie der Teilnahme an vergleichbaren religiösen Veranstaltungen sind dann nicht als Minderzeiten zu berücksichtigen, wenn es sich um eine Schulveranstaltung handelt. Für Lehrkräfte sowie Schulleiterinnen und Schulleiter, die an dem Feiertag ihrer Religionsgemeinschaft eine vergleichbare religiöse Veranstaltung durchführen, gelten die insoweit nicht erteilten Unterrichtsstunden als erteilt.