Oberverwaltungsgericht Niedersachsen
Urt. v. 19.09.1988, Az.: 9 A 35/87

Erschließung; Grundstück; Straße; Weg; Bebauung

Bibliographie

Gericht
OVG Niedersachsen
Datum
19.09.1988
Aktenzeichen
9 A 35/87
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1988, 12889
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
ECLI:DE:OVGNI:1988:0919.9A35.87.0A

Fundstellen

  • NVwZ 1989, 593-594 (Volltext mit amtl. LS)
  • NVwZ-RR 1989, 390 (amtl. Leitsatz)

Amtlicher Leitsatz

Liegt ein unregelmäßig geschnittenes, an mehreren Straßen grenzendes Grundstück vor, so bezieht sich die Erschließungswirkung einer Straße nicht auf die Flächen, die allein von der Parallelstraße aus erschlossen werden. Dies gilt insbesondere dann, wenn eine Erschließung dieser Flächen von der Straße einen Weg voraussetzt, der an der Bebauung vorbei führen müßte und dementsprechend gemäß § 15 Abs. 1 BauNVO unzulässig wäre.