§ 5 RGHerzTG
Bibliographie
- Titel
- Gesetz, betreffend die Rittergüter des Herzogtums
- Redaktionelle Abkürzung
- RGHerzTG,NI
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 20300020000000
Durch die Satzung, betreffend die Verfassung der Ritterschaft des Herzogtums Braunschweig, ist Bestimmung darüber zu treffen, ob und gegebenenfalls welche Beträge im Falle der Streichung eines Gutes in der Rittermatrikel dem ausscheidenden Eigentümer wegen seiner Beteiligung am ritterschaftlichen Vermögen (Stiftungs- und Stipendienfonds) ausgezahlt werden sollen.