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  • ab 01.03.1913 (aktuelle Fassung)

§ 1 RGHerzTG

Bibliographie

Titel
Gesetz, betreffend die Rittergüter des Herzogtums
Redaktionelle Abkürzung
RGHerzTG,NI
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
20300020000000

Rittergüter sind nur die im Herzogtume gelegenen Güter, welche in die von der Ritterschaft geführte Rittermatrikel eingetragen sind.