Abschnitt 2 StwAnwSZErl
Bibliographie
- Titel
- Gewährung von Anwärtersonderzuschlägen an Beamtinnen und Beamte auf Widerruf im Vorbereitungsdienst in der Laufbahn der Laufbahngruppe 2 der Fachrichtung Technische Dienste, Fachbereich Straßenwesen
- Redaktionelle Abkürzung
- StwAnwSZErl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 20441
Dieser Erl. tritt am 01.10.2024 in Kraft und mit Ablauf des 31.03.2027 außer Kraft. Der Bezugserlass tritt mit Ablauf des 30.09.2024 außer Kraft.
Außer Kraft am 1. April 2027 durch Nummer 2 Satz 1 des Erl. vom 18. Juli 2024 (Nds. MBl. 2024 Nr. 335)
An die
Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr