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  • ab 01.10.2024 (zukünftige Fassung)

Abschnitt 2 StwAnwSZErl II/2024

Bibliographie

Titel
Gewährung von Anwärtersonderzuschlägen an Beamtinnen und Beamte auf Widerruf im Vorbereitungsdienst in der Laufbahn der Laufbahngruppe 2 der Fachrichtung Technische Dienste, Fachbereich Straßenwesen
Redaktionelle Abkürzung
StwAnwSZErl II/2024,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
20441

Dieser Erl. tritt am 01.10.2024 in Kraft und mit Ablauf des 31.03.2027 außer Kraft. Der Bezugserlass tritt mit Ablauf des 30.09.2024 außer Kraft.

Außer Kraft am 1. April 2027 durch Nummer 2 Satz 1 des Erl. vom 18. Juli 2024 (Nds. MBl. 2024 Nr. 335)

An die
Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr