Versionsverlauf

Pflichtfeld

  • ab 10.08.1998 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 3 DfBeVGUfRE

Bibliographie

Titel
Durchführung des Beamtenversorgungsgesetzes; Unfallfürsorge bei Teilnahme an beruflichen Aus- und Fortbildungsveranstaltungen (einschließlich wissenschaftlicher Tagungen)
Redaktionelle Abkürzung
DfBeVGUfRE,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
20442000046099

3.
Ersatz von Sachschaden

Entsteht aus Anlaß der Teilnahme an den in den Nrn. 1 und 2 genannten Veranstaltungen ein Sachschaden, ohne daß ein Dienstunfall eingetreten ist, so kann im Rahmen des § 96 NBG Schadensersatz geleistet werden.