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  • ab 01.01.2016 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 2 NLVFRdErl

Bibliographie

Titel
Fachübergreifende Fortbildung in der Landesverwaltung
Redaktionelle Abkürzung
NLVFRdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
20110

Bei der Durchführung von Veranstaltungen durch das SiN besteht für die Dienststellen der Landesverwaltung keine Notwendigkeit, aus vergabe- oder haushaltsrechtlichen Gründen Vergleichsangebote einzuholen. Es handelt sich um öffentliche Aufträge zwischen Einrichtungen des öffentlichen Sektors, für die das Vergaberecht keine Anwendung findet.