Abschnitt 3 NLVFRdErl
Bibliographie
- Titel
- Fachübergreifende Fortbildung in der Landesverwaltung
- Redaktionelle Abkürzung
- NLVFRdErl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 20110
Beim MI wird der "Ressortbeirat Fachübergreifende Fortbildung" als beratendes Gremium eingerichtet. Er ersetzt die ressortübergreifende "Arbeitsgruppe Fortbildung".
3.1 Im Ressortbeirat sind die Ministerien, die StK und das SiN vertreten. Der LRH, die oder der LfD und die Landtagsverwaltung können dem Beirat angehören, wenn sie dies wünschen.
3.2 Im Ressortbeirat findet der Austausch über Themen und Angelegenheiten der fachübergreifenden Fortbildung statt, insbesondere über
die Abstimmung der Bedarfe für die Fortbildung,
die Programmgestaltung für die Führungskräfteentwicklung im SiN,
die Preisgestaltung des SiN und dessen wirtschaftliche Entwicklung.
3.3 Der Ressortbeirat tagt nach Bedarf und auf Einladung des MI. Er kann sich eine Geschäftsordnung geben.