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  • ab 01.01.2016 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 1 NLVFRdErl

Bibliographie

Titel
Fachübergreifende Fortbildung in der Landesverwaltung
Redaktionelle Abkürzung
NLVFRdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
20110

Gemäß Bezugsbeschluss zu a ist das Studieninstitut des Landes Niedersachsen (SiN) für die fachübergreifende dienstliche Fortbildung für alle Beschäftigten der Landesverwaltung zuständig. Ausgenommen sind die Beschäftigten der Fachrichtungen Polizei und Steuerverwaltung, der Forstverwaltung und des Geschäftsbereichs der Justiz sowie die Lehrkräfte in Schulen und Studienseminaren sowie im Hochschuldienst. Jedoch ist diesen die Nutzung der Angebote des SiN bei Bedarf möglich.