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Kostenordnung für das amtliche Vermessungswesen (KOVerm)

Bibliographie

Titel
Kostenordnung für das amtliche Vermessungswesen (KOVerm)
Amtliche Abkürzung
KOVerm
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
20220

Vom 25. März 2017 (Nds. GVBl. S. 68, 162 - VORIS 20220 -)

Zuletzt geändert durch Artikel 2 der Verordnung vom 2. Dezember 2019 (Nds. GVBl. S. 366)

Aufgrund

des § 3 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 5 Satz 2 sowie des § 13 Abs. 2, jeweils auch in Verbindung mit § 14 Abs. 2, des Niedersächsischen Verwaltungskostengesetzes in der Fassung vom 25. April 2007 (Nds. GVBl. S. 172), zuletzt geändert durch Artikel 11 des Gesetzes vom 15. Dezember 2016 (Nds. GVBl. S. 301), im Einvernehmen mit dem Finanzministerium und

des § 10 Nrn. 5 und 6 des Niedersächsischen Gesetzes über das amtliche Vermessungswesen vom 12. Dezember 2002 (Nds. GVBl. 2003 S. 5)

wird verordnet:

Redaktionelle Inhaltsübersicht§§
Erhebung von Gebühren1
Erstattung von Aufwand für die Bereitstellung von amtlichen Unterlagen des amtlichen Vermessungswesens2
Ablehnung, Änderung oder Rücknahme eines Antrages3
Berechnung nach Zeitaufwand4
Erstattung von Auslagen5
Inkrafttreten6
GebührenverzeichnisAnlage 1
Gebührenverzeichnis für Amtshandlungen der AufsichtsbehördeAnlage 2
Berechnung des zu erstattenden Aufwandes nach § 2 Abs. 1Anlage 3
Berechnung des zu erstattenden Aufwandes nach § 2 Abs. 2Anlage 4

Anlage 1 KOVerm - Gebührenverzeichnis

Bibliographie

Titel
Kostenordnung für das amtliche Vermessungswesen (KOVerm)
Amtliche Abkürzung
KOVerm
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
20220

(zu § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1)

Inhaltsübersicht
Bereitstellung von Angaben des amtlichen Vermessungswesens und Standardpräsentationen
1Auskunft, Einsichtgewährung
2Geobasisdaten des ALKIS
3Geobasisdaten des ATKIS
4Geobasisdaten des AFIS, SAPOS
5Online-Abruf von Geobasisdaten über Auskunftssysteme, Geodatendienste oder Web-Applikationen
6Einräumung eines Rechts zur Verwertung oder öffentlichen Wiedergabe von ALKIS-, ATKIS- oder AFIS-Daten sowie die Datenbereitstellung hierzu
7Abgabe von Objekt- und Netzpunkten des Liegenschaftskatasters, Abgabe von amtlichen Unterlagen des amtlichen Vermessungswesens
8Planunterlage, Lageplan und Bescheinigung nach dem öffentlichen Baurecht
Liegenschaftsvermessung
9Vermessung und Auswertung
10Eintragung der Ergebnisse der Liegenschaftsvermessung in das Liegenschaftskataster
11Ergänzung unvollständig zur Eintragung in das Liegenschaftskataster eingereichter Vermessungsschriften
Bodenordnung
12Umlegung nach dem Baugesetzbuch
13Vereinfachte Umlegung nach dem Baugesetzbuch
14Vermessungen für Verfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz
Sonstige Amtshandlungen und Leistungen
15Einholung einer Genehmigung zur Teilung eines Grundstücks nach § 51 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 144 Abs. 2 Nr. 5, auch in Verbindung mit § 169 Abs. 1 Nr. 3, BauGB oder § 29 a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 des Niedersächsischen Enteignungsgesetzes
16Unschädlichkeitszeugnis, Bescheinigung zu Rechten an Grundstücken
17Kombination von Produkten aus Geobasisdaten, Reproduktion historischer Unterlagen
18Sonstige vermessungstechnische Arbeiten
19Aufbereitung digitaler Datensätze und Produkte im Rahmen der Abgabe von Geobasisdaten
Tabellen
Tabelle 1Digitale ALKIS-Daten
Tabelle 2Digitale ATKIS-Daten
Tabelle 3Digitale AFIS-Daten
Tabelle 4Bereitstellung von SAPOS-Daten, Einräumung des Rechts zur Verwertung dieser Daten in Folgeprodukten oder Folgediensten und Einräumung des Rechts zur Erteilung von Unterlizenzen für Folgeprodukte oder Folgedienste
Tabelle 5Geodatendienste WMS und WMTS
Tabelle 6Einräumung eines Rechts zur Verwertung oder öffentlichen Wiedergabe von ALKIS-, ATKIS- oder AFIS-Daten sowie die Datenbereitstellung hierzu
Tabelle 7Lagepläne nach § 7 der Bauvorlagenverordnung
Tabelle 8Gebäudevermessungen
Tabelle 9Liegenschaftsvermessungen ohne Gebäudevermessungen

Erläuterungen zu den verwendeten Abkürzungen

3DDreidimensional
AdVArbeitsgemeinschaft der Vermessungsverwaltungen der Länder der Bundesrepublik Deutschland
AdV-CityGMLAdV-Format für 3D-Gebäudemodelle
AFISAmtliches Festpunktinformationssystem
ALKISAmtliches Liegenschaftskatasterinformationssystem
ALSAirborne Laserscanning
AK5Amtliche Karte 1 : 5 000
AP2.5Amtliche Präsentation 1 : 2 500
AP10Amtliche Präsentation 1 : 10 000
ASCIIAmerican Standard Code for Information Interchange; Datenformat
ATKISAmtliches Topographisch-Kartographisches Informationssystem
Basis-DLMDigitales Basis-Landschaftsmodell
CIRColor-infrared; Infrarot-Farbkanäle für Digitale Orthophotos
CityGMLCity Geography Markup Language; Anwendungsschema für 3D-Stadtmodelle
CSVComma-separated values; Datenformat
DIN A..Vom Deutschen Institut für Normung (DIN) genormte Papierformatreihe A
DGMDigitales Geländemodell
DOMDigitales Oberflächenmodell
DOPDigitales Orthophoto
DTKDigitale Topographische Karte
DÜKNDigitale Übersichtskarte Niedersachsen
DXFDrawing Interchange Format; Datenformat
EPSEchtzeit-Positionierungs-Service
GeoNAMDatenbank, in der die geografischen Namen verzeichnet sind
GPPSGeodätischer Postprocessing-Positionierungs-Service
GPPS-PrOOnline-Berechnungsdienst für GPPS-Daten
HEPSHochpräziser Echtzeit-Positionierungs-Service
IRInfrared; Infrarotkanal für Digitale Orthophotos
LAZLASzip, verlustfrei komprimierte Daten des Binärformats ASPRS LAS (ASPRS=American Society for Photogrammetry and Remote Sensing; LAS=Standarddateiformat für den Austausch von LIDAR-Daten; LIDAR=Light Detection and Ranging, Fernerkundungstechnik, bei der die Erdoberfläche mit Laserlicht abgetastet wird)
LoD1Level of Detail 1; Gebäude als Blockmodell
LoD2Level of Detail 2; Gebäude als Strukturmodell (mit Dachstrukturen)
MPxMillionen Pixel
NASNormbasierte Austauschschnittstelle; Datenformat
RGBRot, Grün, Blau; Farbkanäle für Digitale Orthophotos
RINEXReceiver Independent Exchange Format; Datenformat für GNSS-Rohdaten (GNSS = Globale Navigationssatellitensysteme)
RTCMRadio Technical Commission for Maritime Services; Standard zur Übertragung von Korrekturdaten für GNSS -Anwendungen (GNSS=Globale Navigationssatellitensysteme)
RTCM-AdVFormat RTCM, verschlüsselt und komprimiert
SAPOSSatellitenpositionierungsdienst der deutschen Landesvermessung
ShapeDatenformat der Firma ESRI für Geoinformationssysteme
TIFFTagged Image File Format; Datenformat
VRSVirtuelle Referenzstation
WCSWeb Coverage Service; Geodatendienst zur Visualisierung von Daten und Bereitstellung von Raster- und Vektordaten
WFSWeb Feature Service; Geodatendienst zur Bereitstellung von Vektordaten
WFS-GWeb Feature Service Gazetteer; Geodatendienst in Anlehnung an den WFS für raumbezogene Daten zu geografischen Namen
WMSWeb Map Service; Geodatendienst zur Darstellung eines Kartenausschnitts
WMTSWeb Map Tile Service; Geodatendienst zur Darstellung eines Kartenausschnitts unter Nutzung von Bildkacheln (Tiles)
Nr.GegenstandGebühr
in Euro
123
Bereitstellung von Angaben des amtlichen Vermessungswesens und Standardpräsentationen
1Auskunft, Einsichtgewährung
1.1Auskunft zu einer Präsentation, Einsichtgewährung für den 30 Minuten überschreitenden Zeitaufwandnach Zeitaufwand
1.2Amtliche Grenzauskunft
1.2.1 Grundgebühr99,00
1.2.2 Vorbereitung (Bereitstellung und Verwendungserlaubnis für amtliche Unterlagen des amtlichen Vermessungswesens)80,00
1.2.3 vermessungstechnische Arbeitennach Zeitaufwand
2Geobasisdaten des ALKIS
2.1Abgabe von Standardpräsentationen des Liegenschaftskatasters, Erstausfertigung
2.1.1 Liegenschaftsbeschreibung
2.1.1.1 Flurstücksnachweis, Flurstücks- und Eigentumsnachweis, Grundstücksnachweis10,00
2.1.1.2 Bestandsnachweis20,00
2.1.2 Liegenschaftskarte 1 : 1 000 oder 1 : 2 000 (farbig oder in Graustufen)
2.1.2.1 DIN A418,00
2.1.2.2 DIN A320,00
2.1.2.3 größer als DIN A3 bis DIN A040,00
2.1.3Zuschlag zu Nr. 2.1.2 für die Beglaubigung eines Auszuges aus der amtlichen Karte nach § 7 Abs. 2 der Grundbuchordnung (Liegenschaftskarte),
je beglaubigte Liegenschaftskarte
10,00
2.1.4 AK5, mit oder ohne Höhenlinien, farbig, schwarz/weiß oder in Graustufen
2.1.4.1 DIN A410,00
2.1.4.2 DIN A311,00
2.1.4.3 größer als DIN A3 bis DIN A022,00
2.1.5AP2.5, mit oder ohne Höhenlinien, farbig, schwarz/weiß oder in Graustufen
2.1.5.1DIN A412,00
2.1.5.2DIN A313,50
2.1.5.3größer als DIN A3 bis DIN A027,00
2.1.6AP10, mit oder ohne Höhendarstellung, farbig, schwarz/weiß oder in Graustufen
2.1.6.1DIN A48,00
2.1.6.2DIN A39,00
2.1.6.3größer als DIN A3 bis DIN A018,00
2.2Abgabe einer präsentationsaufbereiteten Liegenschaftsgrafik in abweichendem Maßstab, Erstausfertigung
2.2.1 auf Grundlage der Liegenschaftskarte
2.2.1.1 DIN A423,50
2.2.1.2 DIN A326,00
2.2.1.3 größer als DIN A3 bis DIN A052,00
2.2.2 auf Grundlage der AK5
2.2.2.1 DIN A413,00
2.2.2.2 DIN A314,50
2.2.2.3 größer als DIN A3 bis DIN A029,00
2.2.3auf Grundlage der AP2.5
2.2.3.1DIN A415,50
2.2.3.2DIN A317,50
2.2.3.3größer als DIN A3 bis DIN A035,00
2.2.4auf Grundlage der AP10
2.2.4.1DIN A410,50
2.2.4.2DIN A311,50
2.2.4.3größer als DIN A3 bis DIN A023,00
2.4Spezielle Aufbereitung, Mehrausfertigung
2.4.1 Zuschlag zu Nr. 2.1.4, 2.1.5 oder 2.1.6 für die spezielle Aufbereitung als Präsentation
1 : 5 000, 1 : 2 500 oder 1 : 10 000
20 % der Gebühr nach Nr. 2.1.4, 2.1.5 oder 2.1.6
2.4.2Mehrausfertigung der Produkte nach Nr. 2.1.1, 2.1.2 oder 2.2 oder nach Nr. 2.1.4, 2.1.5 oder 2.1.6, auch in Verbindung mit Nr. 2.4.1, bei gleichzeitiger Bearbeitung,
je Mehrausfertigung
20 % der Gebühr nach Nr. 2.1.1, 2.1.2, 2.1.4, 2.1.5, 2.1.6 oder 2.2
2.4.3 Zuschlag für die Abgabe auf Spezialpapier (> 120 g/m2 oder beschichtet) oder Folie zu Nr. 2.1.1, 2.1.2 oder 2.2 oder zu Nr. 2.1.4, 2.1.5 oder 2.1.6, auch in Verbindung mit Nr. 2.4.1, je Ausfertigung
2.4.3.1 bis DIN A32,00
2.4.3.2 größer als DIN A3 bis DIN A04,00
2.4.4 Ergänzung einer Standardpräsentation oder Präsentationnach Zeitaufwand
2.5Bereitstellung von digitalen ALKIS-Daten
2.5.1 ALKIS-Datensätzenach Tabelle 1 Nrn. 1, 6.1, 7 und 8 zu bemessen
2.5.2 Hauskoordinaten und Hausumringenach Tabelle 1 Nrn. 1, 6.2, 7 und 8 zu bemessen
2.5.3(weggefallen)
2.5.4 AP2.5-Rasterdatennach Tabelle 1 Nrn. 3, 6.3, 7 und 8 zu bemessen
2.5.5 AK5-Rasterdatennach Tabelle 1 Nrn. 4, 6.4, 7 und 8 zu bemessen
2.5.6 AP10-Rasterdatennach Tabelle 1 Nrn. 5, 6.5, 7 und 8 zu bemessen
3Geobasisdaten des ATKIS
3.1Abgabe von Kartenblättern oder Auszügen topographischer Karten
3.1.1 Topographische Karte 1 : 25 000, gefaltet, je Kartenblatt5,00
3.1.2 Topographische Karte 1 : 50 000, gefaltet, je Kartenblatt5,00
3.1.3 Topographische Karte 1 : 100 000, gefaltet, je Kartenblatt5,00
3.1.4 Topographische Karte 1 : 25 000, 1 : 50 000 oder 1 : 100 000, blattschnittfrei, mit oder ohne Verwaltungsgrenzen, plano
3.1.4.1 DIN A45,00
3.1.4.2 DIN A37,00
3.1.4.3 größer als DIN A3 bis DIN A020,00
3.2Abgabe der Übersichtskarte 1 : 500 000, mit oder ohne Verwaltungsgrenzen, gefaltet6,50
3.3Abgabe von Luftbildern oder DOP auf beschichtetem Spezialpapier, je Exemplar
3.3.1 DIN A420,00
3.3.2 DIN A328,00
3.3.3 DIN A240,00
3.3.4 DIN A160,00
3.3.5 DIN A090,00
3.3.6 Mehrausfertigung der einzelnen Positionen nach den Nrn. 3.3.1 bis 3.3.5 bei gleichzeitiger Bearbeitung20 % der Gebühr nach den Nrn. 3.3.1 bis 3.3.5
3.4Bereitstellung von digitalen ATKIS-Daten
3.4.1 Basis-DLMnach Tabelle 2 Nrn. 1, 12 und 13 zu bemessen
3.4.2DGMnach Tabelle 2 Nrn. 2, 12 und 13 zu bemessen
3.4.3 DOMnach Tabelle 2 Nrn. 3, 12 und 13 zu bemessen
3.4.4 DTKnach Tabelle 2 Nrn. 4, 12 und 13 zu bemessen
3.4.5(weggefallen)
3.4.6 DOPnach Tabelle 2 Nrn. 6, 12 und 13 zu bemessen
3.4.7 Digitale Luftbilder, orientiertnach Tabelle 2 Nrn. 7, 12 und 13 zu bemessen
3.4.8 Digitale Luftbilder, nicht orientiert, im Datenformat TIFF, je Luftbild50,00
3.4.9 3D-Gebäudemodellenach Tabelle 2 Nrn. 8, 12 und 13 zu bemessen
3.4.10 3D-Messdatennach Tabelle 2 Nrn. 9, 12 und 13 zu bemessen
4Geobasisdaten des AFIS, SAPOS
4.1Abgabe von AFIS-Präsentationsausgaben, Erstausfertigung
4.1.1Punktliste, je angefangene 50 Punkte20,00
4.1.2Einzelnachweis, einschließlich Einmessungsskizze10,00
4.1.3Gesamtauszug, je Festpunkt10,00
4.4Bereitstellung von SAPOS-Daten, Einräumung des Rechts zur Verwertung dieser Daten in Folgeprodukten oder Folgediensten und Einräumung des Rechts zur Erteilung von Unterlizenzen für Folgeprodukte oder Folgedienstenach Tabelle 4 zu bemessen
5Online-Abruf von Geobasisdaten über Auskunftssysteme, Geodatendienste oder Web-Applikationen
5.1Registrierung und Nutzerverwaltung für die Auskunftssysteme und Geodatendienste, je Jahr
5.1.1Grundgebühr100,00
5.1.2Zuschlag für die Bereitstellung von Eigentumsangaben100,00
5.1.3Zuschlag je Benutzerprofil
5.1.3.1Auskunftssystem Liegenschaftskataster100,00
5.1.3.2Auskunftssystem Festpunkte100,00
5.1.3.3Geodatendienste100,00
5.2Abruf über das Auskunftssystem Liegenschaftskataster
5.2.1Standardpräsentation des Liegenschaftskatasters50 % der Gebühr nach Nr. 2.1.1, 2.1.2, 2.1.4, 2.1.5 oder 2.1.6
5.2.2Präsentationsaufbereitete Liegenschaftsgrafik in abweichendem Maßstab50 % der Gebühr nach Nr. 2.2
5.2.3Konfektionierte Liegenschaftsgrafik bis 7,5 ha Landschaftsfläche im Datenformat DXF40,00
5.2.4DOP50 % der Gebühr nach Nr. 3.3
5.3Abruf von AFIS-Präsentationsausgaben über das Auskunftssystem Festpunkte50 % der Gebühr nach Nr. 4.1
5.4Abruf von Geobasisdaten über Geodatendienste
5.4.1WMS oder WMTS für ALKIS-Datensätze, AP2.5, AK5, AP10, Basis-DLM, DTK25, DTK50, DTK100, DÜKN500, DÜKN1000, DOPnach Tabelle 5 zu bemessen
5.4.2Zuschlag zu Nr. 5.4.1 für ALKIS-Datensätze mit thematischen Informationen
(Get-Feature-Info)
5.4.2.1ohne Eigentumsangaben50 % der nach Tabelle 5 zu bemessenden Gebühr
5.4.2.2mit Eigentumsangaben100 % der nach Tabelle 5 zu bemessenden Gebühr
5.4.3WCS für
5.4.3.1ALKIS-Rasterdaten nach Tabelle 1 Nr. 3, 4, 5, 6.3, 6.4 oder 6.575 % der nach Tabelle 1 Nr. 3, 4, 5, 6.3, 6.4 oder 6.5 zu bemessenden Gebühr
5.4.3.2ATKIS-Daten nach Tabelle 2 Nr. 2, 3 oder 675 % der nach Tabelle 2 Nr. 2, 3 oder 6 zu bemessenden Gebühr
5.4.4WFS oder WFS-G für
5.4.4.1ALKIS-Vektordaten nach Tabelle 1 Nr. 1, ausgenommen Hausumringe75 % der nach Tabelle 1 Nr. 1 zu bemessenden Gebühr
5.4.4.2ATKIS-Vektordaten nach Tabelle 2 Nr. 175 % der nach Tabelle 2 Nr. 1 zu bemessenden Gebühr
5.5 Abruf von Geobasisdaten des ALKIS über Web-Applikationen ........Gebühr nach Nr. 2.1, 2.2 oder 2.5
6Einräumung eines Rechts zur Verwertung oder öffentlichen Wiedergabe von ALKIS-, ATKIS- oder AFIS-Daten sowie die Datenbereitstellung hierzunach Tabelle 6 zu bemessen
7Abgabe von Objekt- und Netzpunkten des Liegenschaftskatasters,
Abgabe von amtlichen Unterlagen des amtlichen Vermessungswesens
7.1bis zu 6 Seiten im analogen Format und bis zu 30 Punkte im digitalen Format,
je Antrag
73,00
7.2Zuschlag für weitere analoge Formate, je Seite5,00
7.3Zuschlag für weitere digitale Formate, je angefangene 10 Punkte7,00
7.4Zuschlag für die manuelle Ergänzung mit Liegenschaftszahlennach Zeitaufwand
8Planunterlage, Lageplan und Bescheinigung nach dem öffentlichen Baurecht
8.1Planunterlage für einen Bauleitplan
8.1.1Vorbereitung (Bereitstellung und Verwendungserlaubnis für amtliche Unterlagen des amtlichen Vermessungswesens)220,00
8.1.2Anfertigung der Planunterlagenach Zeitaufwand
8.1.3Prüfung und Bescheinigung auf vorgelegtem Bebauungsplannach Zeitaufwand
8.2Lagepläne nach § 7 der Bauvorlagenverordnung (BauVorlVO)
8.2.1Vorbereitung (Bereitstellung und Verwendungserlaubnis für amtliche Unterlagen des amtlichen Vermessungswesens)
8.2.1.1Liegenschaftsbeschreibung und Liegenschaftskarte30 % der Gebühren nach den Nrn. 2.1.1 und 2.1.2
8.2.1.2Vermessungszahlen und Eigentumsangaben für einen qualifizierten Lageplan80,00
8.2.1.3Vermessungszahlen für einen einfachen Lageplan70,00
8.2.1.4konfektionierte Liegenschaftsgrafik (bis 7,5 ha Landschaftsfläche) im Datenformat DXF40,00
8.2.2Anfertigung eines Lageplans in bis zu 4 Ausfertigungen
8.2.2.1für ein Bauvorhabennach Tabelle 7
8.2.2.2für sonstige Fällenach Tabelle 7 Zeile 1
8.2.2.3ab der 5. Ausfertigung, je Ausfertigung16,00
8.2.3Beglaubigung eines vorgelegten Lageplans nach § 7 Abs. 2 BauVorlVO in bis zu 4 Ausfertigungen
8.2.3.1für ein Bauvorhaben80 % der nach Tabelle 7 zu bemessenden Gebühr
8.2.3.2für sonstige Fälle80 % der Gebühr nach Tabelle 7 Zeile 1
8.2.3.3ab der 5. Ausfertigung, je Ausfertigung12,00
8.2.4Zuschlag zu Nr. 8.2.2 für die Erhebung zusätzlicher Angaben
(z. B. Gebäudeseiten auf benachbarten Grundstücken, topographische Gegebenheiten, bauliche Anlagen)
nach Zeitaufwand
8.2.5Zuschlag zu Nr. 8.2.2 für besonderen Bearbeitungsaufwand von Grafikdatennach Zeitaufwand
8.3Bescheinigungen zu Sachverhalten betreffend Grund und Boden im Zusammenhang mit Angaben des amtlichen Vermessungswesens
8.3.1Fertigung einer Grenz- und Gebäudebescheinigung oder eines Nachweises nach § 76 Abs. 3 der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO), je Bescheinigung 10 % der nach Tabelle 8 Spalte 2 zu bemessenden Gebühr, mindestens 35,00
8.3.2Zuschlag zu Nr. 8.3.1 für die Erhebung zusätzlicher Angabennach Zeitaufwand
8.3.3Beglaubigung der Unterschrift einer Baulasterklärung nach § 81 Abs. 2 NBauO,
je Beglaubigung
37,00
Liegenschaftsvermessung
9Vermessung und Auswertung
9.1für eine Zerlegung
9.1.1Vorbereitung (Bereitstellung und Verwendungserlaubnis für amtliche Unterlagen des amtlichen Vermessungswesens) sowie Durchführung und Auswertung örtlicher Arbeiten200,00 zuzüglich die Gebühren nach Tabelle 9 Abschnitte A und B
9.1.2Zuschlag zu Nr. 9.1.1, wenn die örtlichen Arbeiten eine Zerlegung betreffen, bei der die Fläche des neu gebildeten Flurstücks oder die Flächensumme der neu gebildeten Flurstücke in der geringsten Bodenwertstufe mehr als 7 500 m2 beträgt 25 % der Gebühren nach Tabelle 9 Abschnitte A und B
9.1.3Abschlag zu Nr. 9.1.1, wenn die örtlichen Arbeiten eine Zerlegung betreffen, bei der die Fläche des neu gebildeten Flurstücks oder die Flächensumme der neu gebildeten Flurstücke weniger als 100 m2 beträgt 25 % der Gebühren nach Tabelle 9 Abschnitte A und B
9.2bei einer Sonderung für Vorbereitung (Bereitstellung und Verwendungserlaubnis für amtliche Unterlagen des amtlichen Vermessungswesens), Durchführung und Auswertung200,00 zuzüglich 40 % der Gebühr nach Tabelle 9 Abschnitt A und 35 % der Gebühr nach Tabelle 9 Abschnitt B
9.3bei einer Grenzfeststellung für Vorbereitung (Bereitstellung und Verwendungserlaubnis für amtliche Unterlagen des amtlichen Vermessungswesens) sowie Durchführung und Auswertung örtlicher Arbeiten200,00 zuzüglich 80 % der Gebühr nach Tabelle 9 Abschnitt A und 100 % der Gebühr nach Tabelle 9 Abschnitt C
Anmerkung zu Nr. 9.3:
Bei einer Grenzfeststellung einer Umringsgrenze im Zusammenhang mit der Anfertigung einer Planunterlage nach Nr. 8.1.2 vermindert sich die Gebühr um 100,00 Euro.
9.4zur Erhebung einer langgestreckten Anlage mit mehr als 200 m Länge und mehr als 10 neuen oder festgestellten Grenzpunkten (z. B. Straße, Weg, Bahn, Deich, Gewässer)
9.4.1Vorbereitung (Bereitstellung und Verwendungserlaubnis für amtliche Unterlagen des amtlichen Vermessungswesens) sowie Auswertung örtlicher Arbeiten200,00 zuzüglich 50 % der Gebühr nach Tabelle 9 Abschnitt A und 100 % der Gebühr nach Tabelle 9 Abschnitt B
9.4.2Durchführung örtlicher Arbeitennach Zeitaufwand
9.5Abschlag für jeden nicht abgemarkten Grenzpunkt zu Nr. 9.1 oder 9.328,00
9.6zur Erhebung von Gebäuden für Vorbereitung (Bereitstellung und Verwendungserlaubnis für amtliche Unterlagen des amtlichen Vermessungswesens) sowie Durchführung und Auswertung örtlicher Arbeiten
9.6.1im Regelfall80,00 zuzüglich der nach Tabelle 8 Spalte 2 zu bemessenden Gebühr
9.6.2bei Gebäuden auf Grundstücken mit schon im Liegenschaftskataster nachgewiesenem Gebäude bei einem Herstellungswert bis 50 000 Euro80,00 zuzüglich der Gebühr nach Tabelle 8 Spalte 3
9.6.3Zuschlag für zusätzlichen Aufwand zur Ermittlung eines beantragten Grenzbezugs
9.6.3.1zu Nr. 9.6.120 % der nach Tabelle 8 Spalte 2 zu bemessenden Gebühr
9.6.3.2zu Nr. 9.6.220 % der Gebühr nach Tabelle 8 Spalte 3
10Eintragung der Ergebnisse der Liegenschaftsvermessung in das Liegenschaftskataster
10.1für eine Zerlegung 35 % der nach Tabelle 9 Abschnitt A zu bemessenden Gebühr
10.2bei einer Sonderung30 % der nach Tabelle 9 Abschnitt A zu bemessenden Gebühr
10.3bei einer Grenzfeststellung22 % der nach Tabelle 9 Abschnitt A zu bemessenden Gebühr
10.4bei der Erhebung einer langgestreckten Anlage mit mehr als 200 m Länge und mehr als 10 neuen oder festgestellten Grenzpunkten 42 % der nach Tabelle 9 Abschnitt A zu bemessenden Gebühr
10.5bei der Erhebung von Gebäuden33 % der nach Tabelle 8 zu bemessenden Gebühr
11Ergänzung unvollständig zur Eintragung in das Liegenschaftskataster eingereichter Vermessungsschriftennach Zeitaufwand
Bodenordnung
12Umlegung nach dem Baugesetzbuch
12.1Liegenschaftsvermessungen zur Festlegung des Umringsnach den Nrn. 9.1, 9.2, 9.3, 10.1, 10.2 und 10.3
12.2Umlegungstechnische Arbeiten und Verwaltungsarbeiten
12.2.1Geschäftsstellenarbeiten (z. B. Anfertigung der Bestandskarte und des Bestandsverzeichnisses, Erarbeitung von Zuteilungsentwürfen und deren Erörterung, Anfertigung des Umlegungsplans)
12.2.1.1je Grundbuchbestand1 505,00
12.2.1.2je Quadratmeter Fläche
12.2.1.2.1für Wohnbauland0,41
12.2.1.2.2für Gewerbebauland0,20
12.2.2Zuschlag für Mehraufwand der Geschäftsstelle in Gebieten mit kleingliedriger Grundstücksstruktur sowie für umfassende rechtliche Regelungenbis 40 % der Gebühr nach Nr. 12.2.1
12.2.3Abschlag für Minderaufwand der Geschäftsstelle in Gebieten mit großflächiger Grundstücksstrukturbis 20 % der Gebühr nach Nr. 12.2.1
12.2.4Arbeiten zur umfassenden Änderung des Umlegungsplanentwurfs oder für die Änderung des Umlegungsplansnach Zeitaufwand
12.2.5Übertragung oder Kennzeichnung der zukünftigen Grenzpunkte in der Örtlichkeit vor Unanfechtbarkeit des Umlegungsplansnach Zeitaufwand
12.3Berichtigung des Liegenschaftskatasters nach § 74 BauGB42 % der nach Tabelle 9 Abschnitt A zu bemessenden Gebühr
13Vereinfachte Umlegung nach dem Baugesetzbuch
13.1Bearbeitung200,00
zuzüglich nach Zeitaufwand
13.2Berichtigung des Liegenschaftskatasters nach § 84 BauGB42 % der nach Tabelle 9 Abschnitt A zu bemessenden Gebühr
14Vermessungen für Verfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz
14.1Feststellung der Umringsgrenze eines Neuvermessungsgebiets
14.1.1Vorbereitung und Auswertung örtlicher Arbeiten,
je angefangene 1,5 km der Umringsgrenze des Neuvermessungsgebietes
40 % der nach Tabelle 9 Abschnitt A und 100 % der nach Tabelle 9 Abschnitt C zu bemessenden Gebühren
14.1.2Durchführung örtlicher Arbeitennach Zeitaufwand
14.2Vermessung zum Plan nach § 41 FlurbG
(Übertragung, Erhebung und Auswertung der gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen)
14.2.1je Objektpunkt21,00
14.2.2Durchführung örtlicher Arbeitennach Zeitaufwand
14.2.3Zuschlag für jeden dauerhaft vermarkten künftigen Grenzpunkt89,00
14.3Vermessung der künftigen Grenzpunkte (Vorbereitung, Übertragung, Auswertung) zur Landabfindung der Verfahrensbeteiligten
14.3.1je künftigen Grenzpunkt47,00
14.3.2Zuschlag für jeden dauerhaft vermarkten künftigen Grenzpunkt89,00
14.4Zusätzliche Leistungen (z. B. Erhebung von Landschaftsinformationen)nach Zeitaufwand
Anmerkung zu Nr. 14:
Sonstige Liegenschaftsvermessungen innerhalb eines Flurbereinigungsverfahrens sind nach den entsprechenden Nummern des Gebührenverzeichnisses abzurechnen.
Sonstige Amtshandlungen und Leistungen
15Einholung einer Genehmigung zur Teilung eines Grundstücks nach § 51 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 144 Abs. 2 Nr. 5, auch in Verbindung mit § 169 Abs. 1 Nr. 3, BauGB oder § 29 a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 des Niedersächsischen Enteignungsgesetzes,
je Auftrag
57,00
16Unschädlichkeitszeugnis, Bescheinigung zu Rechten an Grundstücken
16.1Unschädlichkeitszeugnis
16.1.1Erteilung oder Ablehnung bei bis zu 5 Beteiligten470,00
16.1.2Zuschlag zu Nr. 16.1.1 für je weitere angefangene 5 Beteiligte105,00
16.2Fertigung einer Bescheinigung zu Rechten an Grundstückennach Zeitaufwand
17Kombination von Produkten aus Geobasisdaten, Reproduktion historischer Unterlagen
17.1Anfertigung einer Luftbildkarte (DOP mit Liegenschaftsgrafik), Erstausfertigung
17.1.1je Kartenach den Nrn. 3.3 und 2.1.2, 2.1.4, 2.1.5, 2.1.6 oder 2.2
17.1.2Zuschlag für ergänzende Arbeitennach Zeitaufwand
17.2Anfertigung eines Ortsplans, einer Hofkarte, einer Jagdkarte oder einer anderen aufbereiteten Karte, Erstausfertigung
17.2.1Kartengrundlagenach Nr. 2.1.2, 2.1.4, 2.1.5, 2.1.6 oder 2.2
17.2.2Zuschlag für ergänzende Arbeitennach Zeitaufwand
17.3Reproduktion einer historischen Unterlage, Erstausfertigung
17.3.1DIN A48,00
17.3.2DIN A313,00
17.3.3größer als DIN A3 bis DIN A025,00
17.4Mehrausfertigung bei gleichzeitiger Bearbeitung
17.4.1des analogen Abgabeprodukts nach Nr. 17.1 oder 17.220,00
17.4.2des Produkts nach Nr. 17.320 % der Gebühr nach Nr. 17.3
17.5Zuschlag zu den Nrn. 17.2 bis 17.4 für die Abgabe auf Spezialpapier
(> 120 g/m2 oder beschichtet) oder Folie, je Ausfertigung
17.5.1bis DIN A32,00
17.5.2größer als DIN A3 bis DIN A04,00
18Sonstige vermessungstechnische Arbeiten
(z. B. zusätzliche Erhebungen oder Berechnungen)
nach Zeitaufwand
19Aufbereitung digitaler Datensätze und Produkte im Rahmen der Abgabe von Geobasisdatennach Zeitaufwand, mindestens 50,00

Tabelle 1

Digitale ALKIS-Daten
(ALKIS-Datensätze, Hauskoordinaten und Hausumringe, Flur- und Gemarkungsgrenzen, Verwaltungsgrenzen, AP2.5, AK5, AP10)

1
ALKIS-Datensätze, Hauskoordinaten und Hausumringe

Die Gebühren sind abhängig vom Datenformat. Sie ergeben sich für die erstmalige Bereitstellung oder für die Einräumung eines Verwertungsrechts aus einem Grundbetrag nach Nr. 1.1 und dem Formatfaktor nach Nr. 1.2.

1.1
Grundbetrag

Die Objekte werden je Datensatz oder Produkt gezählt.

ObjekteGebühr in Euro je Objekt
DatensatzProdukt
FlurstückeGebäudeTatsächliche NutzungBodenschätzungEigentumsangaben je GrundbuchkennzeichenHauskoordinatenHausumringe
für das1. bis1 000.1,080,540,540,540,540,150,12
für das1 001. bis10 000.0,540,270,270,270,270,0750,06
für das10 001. bis100 000.0,270,1350,1350,1350,1350,03750,03
für das100 001. bis1 000 000.0,1350,06750,06750,06750,06750,018750,015
ab dem1 000 001.0,06750,033750,033750,033750,03375-0,0075
Höchstgebühr in Euro16 000,0024 000,00

1.2
Formatfaktor

Die Formatfaktoren sind bei den Produkten Hauskoordinaten und Hausumringe nicht anzuwenden.

DatenformatFaktor
Vektordaten im Datenformat NAS oder Shape1,00
Vektordaten im Datenformat DXF0,701)
Rasterdaten im Datenformat TIFF0,251)
Listen oder Tabellen im Datenformat CSV1,00

2
(Weggefallen)

3
AP2.5 im Datenformat TIFF

3.1
mit oder ohne Höhenlinien, farbig, schwarz/weiß oder in Graustufen, Auflösung 200 L/cm

Landschaftsfläche, aufgerundet auf volle km2Gebühr in Euro je km2
für den1. bis500. km25,00
für den501. bis5 000. km22,50
für den5 001. bis25 000. km21,25
ab dem25 001. km20,625
höchstens42 000 Euro
3.2Zeitgleiche Bereitstellung räumlich identischer Daten der AP2.5 in einer weiteren Darstellungsart20 % der nach Nr. 3.1 zu bemessenden Gebühr

4
AK5 im Datenformat TIFF

4.1
mit oder ohne Höhenlinien, farbig, schwarz/weiß oder in Graustufen, Auflösung 200 L/cm

Landschaftsfläche, aufgerundet auf volle km2Gebühr in Euro je km2
für den1. bis500. km24,00
für den501. bis5 000. km22,00
für den5 001. bis25 000. km21,00
ab dem25 001. km20,50
höchstens34 000 Euro
4.2Zeitgleiche Bereitstellung räumlich identischer Daten der AK5 in einer weiteren Darstellungsart20 % der nach Nr. 4.1 zu bemessenden Gebühr

5
AP10 im Datenformat TIFF

5.1
mit oder ohne Höhenangaben, farbig, schwarz/weiß oder in Graustufen, Auflösung 200 L/cm

Landschaftsfläche, aufgerundet auf volle km2Gebühr in Euro je km2
für den1. bis500. km23,00
für den501. bis5 000. km21,50
für den5 001. bis25 000. km20,75
ab dem25 001. km20,375
höchstens25 000 Euro
5.2Zeitgleiche Bereitstellung räumlich identischer Daten der AP10 in einer weiteren Darstellungsart20 % der nach Nr. 5.1 zu bemessenden Gebühr

6
Aktualisierte Daten

6.1ALKIS-Datensätze im Datenformat NAS1,5 % der für die Bereitstellung nach Nr. 1 zu bemessenden Gebühr, multipliziert mit der Anzahl der Monate, die seit der Bereitstellung nach Nr. 1 oder der letzten Aktualisierung vergangen sind
6.2Hauskoordinaten und Hausumringe1,5 % der für die Bereitstellung nach Nr. 1 zu bemessenden Gebühr, multipliziert mit der Anzahl der Monate, die seit der Bereitstellung nach Nr. 1 oder der letzten Aktualisierung vergangen sind
6.3AP2.51,5 % der für die Bereitstellung nach Nr. 3 zu bemessenden Gebühr, multipliziert mit der Anzahl der Monate, die seit der Bereitstellung nach Nr. 3 oder der letzten Aktualisierung vergangen sind
6.4AK51,5 % der für die Bereitstellung nach Nr. 4 zu bemessenden Gebühr, multipliziert mit der Anzahl der Monate, die seit der Bereitstellung nach Nr. 4 oder der letzten Aktualisierung vergangen sind
6.5AP101,5 % der für die Bereitstellung nach Nr. 5 zu bemessenden Gebühr, multipliziert mit der Anzahl der Monate, die seit der Bereitstellung nach Nr. 5 oder der letzten Aktualisierung vergangen sind
7Zuschlag für die Bereitstellung für mehrere Nutzerinnen und Nutzer,
je weiterer Nutzerin oder weiterem Nutzer70 % der nach den Nrn. 1 bis 6 zu bemessenden Gebühr
8Mindestgebühr je Abgabe nach den Nrn. 1 bis 750,00 Euro

Tabelle 2

Digitale ATKIS-Daten
(Basis-DLM, DGM, DOM, DTK, DÜKN, DOP, orientierte digitale Luftbilder, 3D-Gebäudemodelle, 3D-Messdaten, Verwaltungsgrenzen, Ortsverzeichnis)

1
Basis-DLM

1.1
Vektordaten im Datenformat NAS oder Shape

1.1.1
alle Objektbereiche

Landschaftsfläche, aufgerundet auf volle km2Gebühr in Euro je km2
für den1. bis500. km27,50
für den501. bis5 000. km23,75
für den5 001. bis25 000. km21,875
ab dem25 001. km20,9375
höchstens63 000 Euro

1.1.2
einzelne Objektbereiche

ObjektbereichProzentsatz der Gebühr nach Nr. 1.1.1
Siedlung35
Verkehr35
Vegetation15
Gewässer10
Gebiete5
Höhenlinien15
1.2aktualisierte Vektordaten im Datenformat NAS1,5 % der für die Bereitstellung nach Nr. 1.1 zu bemessenden Gebühr, multipliziert mit der Anzahl der Monate, die seit der Bereitstellung nach Nr. 1.1 oder der letzten Aktualisierung vergangen sind

2
DGM im Datenformat ASCII oder Shape

2.1Landschaftsfläche,
aufgerundet auf volle km2
DGM1 DGM5 DGM10 DGM25 DGM50
Gitterweite
1 m5 m10 m25 m50 m
Gebühr in Euro je km2
für den1. bis500. km240,0015,0010,004,001,00
für den501. bis5 000. km220,007,505,002,000,50
für den5 001. bis25 000. km210,003,752,501,000,25
ab dem25 001. km25,001,8751,250,500,125
Euro
höchstens335 000125 00085 00034 0008 500
2.2Zuschlag zu Nr. 2.1 für DGM10 für Strukturinformationen20 % der nach Nr. 2.1 zu bemessenden Gebühr

3
DOM im Datenformat ASCII

Landschaftsfläche,
aufgerundet auf volle km2
DOM1
(aus Laserscan-Daten) 1 m-Gitter
bDOM
(bildbasiertes DOM aus digitaler Bildkorrelation von Luftbildern)
Gebühr in Euro je km2
für den1. bis500. km220,0016,00
für den501. bis5 000. km210,008,00
für den5 001. bis25 000. km25,004,00
ab dem25 001. km22,502,00
höchstens165 000 Euro135 000 Euro

4
DTK im Datenformat TIFF

4.1
Gesamtinhalt als Farbkombination, Graustufenkombination oder in Einzellayern, Auflösung 200 L/cm

Landschaftsfläche,
aufgerundet auf volle km2
DTK25DTK50DTK100
Gebühr in Euro je km2
für den1. bis500. km21,000,300,10
für den501. bis5 000. km20,500,15-
für den5 001. bis25 000. km20,250,075-
ab dem25 001. km20,1250,0375-
höchstens8 500 Euro2 500 Euro50 Euro

4.2
Teilinhalte der Einzellayer, Auflösung 200 L/cm

EinzellayerProzentsatz der nach Nr. 4.1
zu bemessenden Gebühr
Grundriss, mit Schrift60
Vegetation15
Gewässer10
Höhenlinien15
4.3Zuschlag bei Auflösung über 200 L/cm50 % der nach Nr. 4.1 oder 4.2
zu bemessenden Gebühr

5
(Weggefallen)

6
DOP im Datenformat TIFF

6.1
RGB- oder CIR-Farbkanäle

Landschaftsfläche,
aufgerundet auf volle km2
Auflösung (Pixelgröße) in der Natur
20 cm40 cm
Gebühr in Euro je km2
für den1. bis500. km29,006,00
für den501. bis5 000. km24,503,00
für den5 001. bis25 000. km22,251,50
ab dem25 001. km21,1250,75
höchstens76 000 Euro51 000 Euro
6.2Zuschlag zu Nr. 6.1 für IR-Kanal zusätzlich
zu RGB-Farbkanälen
30 % der nach Nr. 6.1
zu bemessenden Gebühr

7
Digitale Luftbilder, orientiert, im Datenformat TIFF

nicht entzerrt, mit Aerotriangulationsdaten

Landschaftsfläche,
aufgerundet auf volle km2
Gebühr in Euro je km2
für den1. bis500. km213,00
für den501. bis5 000. km26,50
für den5 001. bis25 000. km23,25
ab dem25 001. km21,625
höchstens110 000 Euro

8
3D-Gebäudemodelle im Datenformat AdV-CityGML

ObjekteLoD1 1)LoD2
Gebühr in Euro je Objekt
für das1. bis1 000.0,270,45
für das1 001. bis10 000.0,1350,225
für das10 001. bis100.000.0,06750,1125
für das100 001. bis1 000 000.0,033750,05625
ab dem1 000 001.0,0168750,028125
höchstens93 000 Euro155 000 Euro

9
3D-Messdaten im Datenformat LAZ

Landschaftsfläche,
aufgerundet auf volle km2
Laserscan-PunktwolkeMatching-Punktwolke
(aus Bildkorrelation)
Gebühr in Euro je km2
für den1. bis500. km230,0020,00
für den501. bis5 000. km215,0010,00
für den5 001. bis25 000. km27,505,00
ab dem25 001. km23,752,50
höchstens250 000 Euro165 000 Euro

10
(Weggefallen)

11
(Weggefallen)

12Zuschlag für die Bereitstellung für mehrere Nutzerinnen oder Nutzer, je weitere Nutzerin oder weiterer Nutzer 70 % der nach den Nrn. 1 bis 11
zu bemessenden Gebühr
13Mindestgebühr je Abgabe nach den Nrn. 1 bis 9 und 1250,00 Euro

Tabelle 3

Digitale AFIS-Daten

1
AFIS-Datensätzen

Anzahl FestpunkteGebühr in Euro je Festpunkt
für den1. bis1 000.0,90
für den1 001. bis10 000.0,45
für den10 001. bis100 000.0,225
ab dem100 001.0,1125
2Mindestgebühr je Abgabe50,00 Euro

Tabelle 4

Bereitstellung von SAPOS-Daten, Einräumung des Rechts zur Verwertung dieser Daten in Folgeprodukten oder Folgediensten und Einräumung des Rechts zur Erteilung von Unterlizenzen für Folgeprodukte oder Folgedienste

1
Bereitstellung von SAPOS-Daten, die sich auf Niedersachsen beziehen, sowie deren Verwertung in Folgeprodukten oder Folgediensten

1Bereitstellung von SAPOS-Daten, die sich nur auf Niedersachsen beziehen, Einräumung des Rechts zur Verwertung dieser Daten in Folgeprodukten oder Folgediensten und Einräumung des Rechts zur Erteilung von Unterlizenzen für Folgeprodukte oder Folgedienste ........................... gebührenfrei

2
Bereitstellung von SAPOS-Daten, die sich auf mehrere Bundesländer beziehen,
Einräumung des Rechts zur Verwertung dieser Daten in Folgeprodukten oder Folgediensten und Einräumung des Rechts zur Erteilung von Unterlizenzen für Folgeprodukte oder Folgedienste

2.1Bereitstellung für eigene oder betriebsinterne Zwecke
2.1.1EPS mit einer Taktrate von einem Hertz, je Freischaltung, Jahr und Bundesland .............150,00 Euro
2.1.2HEPS im Format RTCM mit einer Taktrate von einem Hertz
2.1.2.1je Minute0,10 Euro,
mindestens 10,00 Euro je Monat
2.1.2.2bei einer vereinbarten Nutzung im Umfang von
mindestens 120 Std. im Jahr, je Minute0,09 Euro,
mindestens 648,00 Euro je Jahr
mindestens 360 Std. im Jahr, je Minute0,08 Euro,
mindestens 1 728,00 Euro je Jahr
mindestens 600 Std. im Jahr, je Minute0,07 Euro,
mindestens 2 520,00 Euro je Jahr
2.1.2.3Freischaltung einer registrierten Telefonnummer oder Vergabe einer individuellen Nutzerkennung,
je Monat pauschal250,00 Euro
2.1.2.4bei einer vereinbarten Nutzungsdauer von
mindestens einem Jahr, je Monat pauschal225,00 Euro
mindestens zwei Jahren, je Monat pauschal200,00 Euro
mindestens drei Jahren, je Monat pauschal175,00 Euro
2.1.3HEPS im Format RTCM-AdV mit einer Taktrate von einem Hertz
2.1.3.1je Minute0,10 Euro,
mindestens 10,00 Euro je Monat
Anmerkung zu den Nrn. 2.1.2.1 und 2.1.3.1:
Bei einer vereinbarten Nutzung von HEPS und GPPS beträgt die monatliche Mindestgebühr für beide Dienste zusammen 10,00 Euro.
2.1.3.2bei einer vereinbarten Nutzung im Umfang von
mindestens 120 Std. im Jahr, je Minute0,09 Euro,
mindestens 648,00 Euro je Jahr
mindestens 360 Std. im Jahr, je Minute0,08 Euro,
mindestens 1 728,00 Euro je Jahr
mindestens 600 Std. im Jahr, je Minute0,07 Euro,
mindestens 2 520,00 Euro je Jahr
2.1.3.3zusätzlich zu Nr. 2.1.3.1, je Freischaltung für alle anbietenden Bundesländer ..............250,00 Euro
2.1.4GPPS im Format RINEX mit einer Taktrate von einem Hertz oder weniger
2.1.4.1je Minute0,20 Euro,
mindestens 10,00 Euro je Monat
2.1.4.2bei einer vereinbarten Nutzung im Umfang von
mindestens 120 Std. im Jahr, je Minute0,18 Euro,
mindestens 1 296,00 Euro je Jahr
mindestens 360 Std. im Jahr, je Minute0,16 Euro,
mindestens 3 456,00 Euro je Jahr
mindestens 600 Std. im Jahr, je Minute0,14 Euro,
mindestens 5 040,00 Euro je Jahr
2.1.4.3Daten einer Referenzstation,
je Monat pauschal500,00 Euro
2.1.4.4bei einer vereinbarten Nutzungsdauer von
mindestens einem Jahr, je Monat pauschal450,00 Euro
mindestens zwei Jahren, je Monat pauschal400,00 Euro
mindestens drei Jahren, je Monat pauschal350,00 Euro
2.1.5GPPS im Format RINEX mit einer Taktrate von mehr als einem Hertz
2.1.5.1je Minute0,80 Euro,
mindestens 10,00 Euro je Monat
Anmerkung zu den Nrn. 2.1.4.1 und 2.1.5.1:
Bei einer vereinbarten Nutzung von HEPS und GPPS beträgt die monatliche Mindestgebühr für beide Dienste zusammen 10,00 Euro.
2.1.5.2bei einer vereinbarten Nutzung im Umfang von
mindestens 120 Std. im Jahr, je Minute0,72 Euro,
mindestens 5 184,00 Euro je Jahr
mindestens 360 Std. im Jahr, je Minute0,64 Euro,
mindestens 13 824,00 Euro je Jahr
mindestens 600 Std. im Jahr, je Minute0,56 Euro,
mindestens 20 160,00 Euro je Jahr
2.1.6GPPS-PrO
für den zur Berechnung an die SAPOS-Zentrale übermittelten aufgezeichneten Zeitraum des Messdatenempfangs
bei einer Taktrate von einem Hertz oder weniger, je Minute0,20 Euro, mindestens 10,00 Euro je Monat
bei einer Taktrate von mehr als einem Hertz, je Minute0,80 Euro, mindestens 10,00 Euro je Monat
2.2Bereitstellung für nicht eigene oder für wirtschaftliche Zwecke
2.2.1der SAPOS-Daten von weniger als 20 Referenzstationen im Format RTCM mit einem Zeitintervall von einem Hertz bei einer festgelegten Nutzungsdauer von mindestens
einem Jahr, je Referenzstation und Monat480,00 Euro
zwei Jahren, je Referenzstation und Monat460,00 Euro
drei Jahren, je Referenzstation und Monat440,00 Euro
vier Jahren, je Referenzstation und Monat420,00 Euro
fünf Jahren, je Referenzstation und Monat400,00 Euro
2.2.2bei eingeschränkter Verfügbarkeit der Bereitstellung nach Nr. 2.2.1
(bezogen auf den Zeitraum von 6 bis 18 Uhr an Werktagen außer Samstag),
je Monat und Referenzstation von
2.2.2.1weniger als 98,5 % bis 90,0 %75 % der Gebühr nach Nr. 2.2.1
2.2.2.2weniger als 90,0 % bis 75,0 %50 % der Gebühr nach Nr. 2.2.1
2.2.2.3weniger als 75,0 % bis 50,0 %25 % der Gebühr nach Nr. 2.2.1
2.2.2.4weniger als 50 %gebührenfrei
2.2.3der SAPOS-Daten von 20 oder mehr Referenzstationen im Format RTCM mit einem Zeitintervall von einem Hertz für die Dienste nach den Nrn. 2.1.1, 2.1.2 und 2.1.3,
je Minute
0,03 Euro
Die Mindestgebühr und Höchstgebühr je Jahr betragen nach Anzahl der Referenzstationen:
Anzahl der ReferenzstationenMindestgebührHöchstgebühr
in Euro
20 bis 100 32 000,0089 500,00
101 bis 15036 000,00101 000,00
151 bis 20040 500,00112 000,00
über 200 44 500,00123 500,00
Anmerkung zu Nr. 2.2.3:
Bei eingeschränkter Verfügbarkeit (bezogen auf den Zeitraum von 6 bis 18 Uhr an Werktagen außer Samstag) verringert sich der auf die betreffenden Referenzstationen entfallende Anteil der Gebühr nach Nr. 2.2.3 gemäß den Nrn. 2.2.2.1 bis 2.2.2.4.
2.3Einräumung des Rechts zur Verwertung der Daten in Folgeprodukten oder Folgediensten ......100 % der nach Nr. 2.2 zu bemessenden Gebühr
2.4Einräumung des Rechts zur Erteilung von Unterlizenzen für Folgeprodukte oder Folgedienste
2.4.1an Unterlizenznehmerinnen und Unterlizenznehmer, die ihrerseits weitere Unterlizenzen nicht erteilen
Anzahl der UnterlizenzenJährliche Gebühr in Prozent der nach Nr. 2.2
zu bemessenden Gebühr
eine40
zwei60
drei80
vier100
mehr als vier150
2.4.2an Unterlizenznehmerinnen und Unterlizenznehmer, die ihrerseits weitere Unterlizenzen erteilen,
2.4.2.1wenn die Unterlizenznehmerinnen und Unterlizenznehmer zu benennen sind ....................300 % der nach Nr. 2.2 zu bemessenden Gebühr
2.4.2.2wenn die Unterlizenznehmerinnen und Unterlizenznehmer nicht zu benennen sind .............400 % der nach Nr. 2.2 zu bemessenden Gebühr

Tabelle 5

Geodatendienste WMS und WMTS

Abruf von Rasterdaten über WMS oder WMTS

Anzahl in MPx, aufgerundet auf volle MPxGebühr in Euro je MPx
für das1. bis1 000.0,05
für das1 001. bis10 000.0,025
für das10 001. bis100 000.0,0125
für das100 001. bis1 000 000.0,00625
für das1 000 001. bis10 000 000.0,003125
ab dem10 000 001.0,0015625

Tabelle 6

Einräumung eines Rechts zur Verwertung oder öffentlichen Wiedergabe von ALKIS-, ATKIS- oder AFIS-Daten sowie die Datenbereitstellung hierzu

1
Recht zur entgeltlichen Weitergabe ohne Veränderung (Weiterverkauf)

1.1
Topographische Karten und Übersichtskarte, je Exemplar

Abgabe anTopographische KartenÜbersichtskarte
1.1.1den Einzelhandel3,00 Euro3,90 Euro
1.1.2den Großhandel2,00 Euro2,60 Euro

1.2
Digitale Daten

je Weitergabe60 % der nach Tabelle 1 Nr. 1, 3, 4, 5 oder 6, Tabelle 2 Nr. 1, 2, 3, 4, 6, 7, 8 oder 9 oder Tabelle 3 Nr. 1 zu bemessenden Gebühr

2
Recht zur Verwertung und öffentlichen Wiedergabe digitaler Daten in Folgeprodukten oder Folgediensten

2.1
Nutzung für wirtschaftliche Zwecke

2.1.1
in Folgeprodukten oder Folgediensten

Anzahl der Folgeprodukte
und Folgedienste
Jährliche Gebühr
ALKIS-DatenATKIS-, AFIS-Daten
in Prozent der nach
Tabelle 1 Nr. 1, 3, 4 oder 5
zu bemessenden Gebühr
in Prozent der nach
Tabelle 2 Nr. 1.1, 2, 3, 4, 6, 7, 8 oder 9 oder Tabelle 3 Nr. 1
zu bemessenden Gebühr
ein bis drei2010
mehr als drei4020

Die Mindestgebühr je Recht beträgt 50,00 Euro.

2.1.2
zur Erteilung von Unterlizenzen für Folgeprodukte oder Folgedienste

Anzahl der UnterlizenzenJährliche Gebühr
in Prozent der nach
Tabelle 2 Nr. 1.1, 2, 3, 4, 6, 7, 8 oder 9 oder Tabelle 3 Nr. 1
zu bemessenden Gebühr
eine40
zwei60
drei80
vier100
mehr als vier150

Die Mindestgebühr je Recht beträgt 50,00 Euro.

2.1.3
in analogen Produkten bei untergeordneter Bedeutung der Geobasisdaten, jährlich ................................50,00 Euro

2.2
Nutzung für nicht wirtschaftliche Zwecke

2.2.1
in Folgeprodukten oder Folgediensten bei untergeordneter Bedeutung der Geobasisdaten

VerwertungssituationGebühr
  • wissenschaftlicher, kultureller, heimatkundlicher oder sozialer Zweck (z. B. Dissertationen, Ortschroniken, Tagungsführer, Informationsblätter)

  • Unterrichts-, Ausbildungs- oder Fortbildungszweck

  • Ausstellung auf Wandertafeln

  • Kartenausschnitt zur Berichterstattung in Presse oder Fernsehen

gebührenfrei

2.2.2
in allen anderen Fällen, jährlich.................................................................................................................50,00 Euro

Anmerkung zu Nr. 2:

Gebührenfrei ist die Einräumung des Rechts

  • zur Einstellung einzelner Bilder auf Internetseiten, wenn der Zugang zur Internetseite kostenfrei ist, die Daten je Website (Internet-Domain) einen Umfang von zehn statischen Bildern zu je maximal 1 Mio. Pixel nicht überschreiten und der Quellenvermerk als deutlich sichtbarer Link auf die Internetseite der Vermessungs- und Katasterbehörde ausgeführt ist,

  • zur kostenfreien Weitergabe von jährlich höchstens 100 analogen Vervielfältigungen aus den Daten und Diensten bis zum Format DIN A3 mit dem in den Verwendungs- und Geschäftsbedingungen vorgegebenen Quellenvermerk und

  • zur öffentlichen Wiedergabe der Daten in Folgeprodukten oder Folgediensten auf Ausstellungen oder Messen.

3
Bereitstellung von Daten einzig für Zwecke der entgeltlichen Weitergabe ohne Veränderung (Weiterverkauf)

BereitstellungsformGebühr
Online über Geodatendienste WCS, WFS oder WFS-Gnach Nr. 5.1 des Gebührenverzeichnisses und 5 % der nach
Tabelle 1 Nr. 1, 3, 4, 5 oder 6 oder Tabelle 2 Nr. 1, 2, 3, 4 oder 6
zu bemessenden Gebühr
Offline30 % der nach
Tabelle 1 Nr. 1, 3, 4, 5 oder 6, Tabelle 2 Nr. 1, 2, 3, 4, 6, 7, 8 oder 9 oder Tabelle 3 Nr. 1
zu bemessenden Gebühr,
mindestens 50,00 Euro

Tabelle 7

Lagepläne nach § 7 der Bauvorlagenverordnung

ZeileWert des Bauvorhabens
bis einschließlich
Einfacher LageplanQualifizierter Lageplan
in EuroGebühr in Euro
123
150 00084260
2300 000160500
3600 000260880
41 500 0004001 250
52 500 0005501 650
6über 2 500 000nipp_230_01_a.gifnipp_230_02_a.gif

Die Auslagen nach § 13 Abs. 3 Nr. 4 NVwKostG sowie § 5 Abs. 2 dieser Verordnung sind mit der Gebühr abgegolten.

Tabelle 8

Gebäudevermessungen

Herstellungswert bis einschließlichGebühr nach Nr. 9.6.1Gebühr nach Nr. 9.6.2
in Euroin Euroin Euro
123
50 000210145
300 000570
600 0001 100
1 500 0001 760
2 500 0002 470
über 2 500 000nipp_230_03_a.gif
  1. 1.

    Nur eine Gebühr ist anzusetzen je Antrag

    1. a)

      für einen räumlich und wirtschaftlich zusammenhängenden Gebäudebestand derselben Eigentümerin oder desselben Eigentümers auf einem Grundstück oder Flurstück und

    2. b)

      für Garagen oder Garagenzeilen auf einem Grundstück oder Flurstück, das räumlich nicht mit dem zugehörigen Wohn- oder Geschäftshaus zusammenhängt.

  2. 2.

    Als Herstellungswert gilt der Wert der zu vermessenden Gebäude oder der Grundrissveränderungen ohne Außenanlagen und Einrichtungen zum Zeitpunkt der Fertigstellung.

  3. 3.

    Die Auslagen nach § 13 Abs. 3 Nr. 4 NVwKostG sowie § 5 Abs. 2 dieser Verordnung sind mit der Gebühr abgegolten.

Tabelle 9

Liegenschaftsvermessungen ohne Gebäudevermessungen

Der in den Abschnitten A bis C maßgebende Bodenwert für einen Antrag ergibt sich aus der Zuordnung der überwiegenden Anzahl der Grenzpunkte des Antrages zu den aufgeführten Bodenwertspannen.

Abschnitt A

Gebühr für festgestellte und neue Grenzpunkte einschließlich Abmarkung

Bodenwert
bis 7,50 Euro/m2über 7,50 Euro/m2 bis 150 Euro/m2über 150 Euro/m2
Gebühr in Euro
für den 1. oder den 1. und 2. Grenzpunkt zusammen565669831
zusätzlich für den 3. bis 6. Grenzpunkt, je Grenzpunkt152204240
zusätzlich für den 7. bis 30. Grenzpunkt, je Grenzpunkt115157188
zusätzlich ab dem 31. Grenzpunkt, je Grenzpunkt94120162

Abschnitt B

Gebühr für neue Flurstücke

Bodenwert
bis 7,50 Euro/m2über 7,50 Euro/m2 bis 150 Euro/m2über 150 Euro/m2
Gebühr in Euro
für das 1. Flurstück502617747
zusätzlich für das 2. und 3. Flurstück, je Flurstück162204251
zusätzlich für das 4. bis 20. Flurstück, je Flurstück146178214
zusätzlich ab dem 21. Flurstück, je Flurstück125152183

Maßgeblich ist die Differenz aus der Anzahl der neuen Flurstücke und der Anzahl der alten Flurstücke, jedoch mindestens ein Flurstück.

Abschnitt C

Gebühr für festgestellte Grenzpunkte

Bodenwert
bis 7,50 Euro/m2über 7,50 Euro/m2 bis 150 Euro/m2über 150 Euro/m2
Gebühr in Euro
für den 1. oder den 1. und 2. Grenzpunkt zusammen402465528
3. bis 6. zusätzlich für den 3. bis 6. Grenzpunkt, je Grenzpunkt536373
zusätzlich ab dem 7. Grenzpunkt, je Grenzpunkt374247

Bei zeitgleicher Bereitstellung identischer Daten im Datenformat CSV und im Datenformat DXF oder TIFF ist für die Bereitstellung der Daten in beiden Datenformaten insgesamt der Faktor 1,00 anzusetzen.

Gebäudemodelle in der LoD1-Qualität werden standardmäßig aus Hausumringen und ALS-Daten modelliert. Werden LoD1-Daten geringerer Qualität abgegeben, die statt aus ALS-Daten aus Bildflugdaten modelliert wurden, verringert sich die zu bemessende Gebühr um 30 %.