§ 7 BauGO
Bibliographie
- Titel
- Verordnung über die Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen der Bauaufsicht (Baugebührenordnung - BauGO -)
- Amtliche Abkürzung
- BauGO
- Normtyp
- Rechtsverordnung
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 20220014700000
Gehört die mitwirkende Stelle zu einem anderen Rechtsträger als die Bauaufsichtsbehörde, so ist der für die Mitwirkung vereinnahmte Zuschlag an diesen Rechtsträger abzuführen.