Oberlandesgericht Oldenburg
Urt. v. 22.06.1994, Az.: 2 U 124/93
Bruder des VN; Repräsentant; Kfz-Halter; Vortäuschung; Fahrzeugkauf; Schlüssel
Bibliographie
- Gericht
- OLG Oldenburg
- Datum
- 22.06.1994
- Aktenzeichen
- 2 U 124/93
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1994, 16535
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- ECLI:DE:OLGOL:1994:0622.2U124.93.0A
Rechtsgrundlage
- § 12 AKB
Fundstellen
- VersR 1996, 840-841 (Volltext mit red. LS)
- zfs 1996, 341 (Volltext mit red. LS)
Amtlicher Leitsatz
1. Der Bruder des VN ist dessen Repräsentant, wenn ihm als Eigentümer und Halter des versicherten Fahrzeugs in vollem Umfang die Betreuung der versicherten Sache oblag.
2. Es besteht die erhebliche Wahrscheinlichkeit der Vortäuschung der Entwendung, wenn wahrheitswidrig behauptet wird, es seien nicht alle Schlüssel beim Fahrzeugkauf übergeben worden, und wenn der Repräsentant des VN bereits mehrfach wegen Eigentumsdelikten verurteilt wurde.