Landessozialgericht Niedersachsen
Urt. v. 02.02.1995, Az.: L 10 Lw 25/94
Fahrlässigkeit; Grob; Auskunft; Landvolk; Fachbereich; Landwirt; Stiefsohn; Betriebshelfer; Vertrauen; Fachbuch
Bibliographie
- Gericht
- LSG Niedersachsen
- Datum
- 02.02.1995
- Aktenzeichen
- L 10 Lw 25/94
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1995, 11997
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- ECLI:DE:LSGNIHB:1995:0202.L10LW25.94.0A
Rechtsgrundlagen
- § 45 Abs. 1 SGB X
- § 9 GAL
Fundstelle
- Breith 1995, 617
Amtlicher Leitsatz
1. Es entspricht nicht grober Fahrlässigkeit, wenn ein Landwirt in Fragen der Sozialen Sicherheit (hier Einsetzbarkeit des Stiefsohnes als selbstbeschafften Betriebshelfer) auf Auskünfte des Landvolks vertraut.
2. Nicht grob fahrlässig handelt auch, wer ein einschlägiges Fachbuch zu Rate zieht, um seinen Rechtsanspruch zu klären, dieses Fachbuch aber diesbezüglich widersprüchliche Aussagen enthält.