Landessozialgericht Niedersachsen
Urt. v. 02.02.1995, Az.: L 10 Lw 25/94

Fahrlässigkeit; Grob; Auskunft; Landvolk; Fachbereich; Landwirt; Stiefsohn; Betriebshelfer; Vertrauen; Fachbuch

Bibliographie

Gericht
LSG Niedersachsen
Datum
02.02.1995
Aktenzeichen
L 10 Lw 25/94
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1995, 11997
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
ECLI:DE:LSGNIHB:1995:0202.L10LW25.94.0A

Fundstelle

  • Breith 1995, 617

Amtlicher Leitsatz

1. Es entspricht nicht grober Fahrlässigkeit, wenn ein Landwirt in Fragen der Sozialen Sicherheit (hier Einsetzbarkeit des Stiefsohnes als selbstbeschafften Betriebshelfer) auf Auskünfte des Landvolks vertraut.

2. Nicht grob fahrlässig handelt auch, wer ein einschlägiges Fachbuch zu Rate zieht, um seinen Rechtsanspruch zu klären, dieses Fachbuch aber diesbezüglich widersprüchliche Aussagen enthält.