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§ 191 NSchG - Evangelische Schulen in freier Trägerschaft

Bibliographie

Titel
Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG)
Amtliche Abkürzung
NSchG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
22410010000000

(1) Für acht anerkannte Ersatzschulen, die von den evangelischen Landeskirchen zu benennen sind, wird Finanzhilfe abweichend von § 149 Abs. 1 bereits vom Zeitpunkt der Genehmigung an gewährt.

(2) Das Gymnasium Andreanum in Hildesheim kann auch nach der Einführung der Orientierungsstufe den 5. und 6. Schuljahrgang führen.