§ 191 NSchG - Evangelische Schulen in freier Trägerschaft
Bibliographie
- Titel
- Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG)
- Amtliche Abkürzung
- NSchG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 22410010000000
(1) Für acht anerkannte Ersatzschulen, die von den evangelischen Landeskirchen zu benennen sind, wird Finanzhilfe abweichend von § 149 Abs. 1 bereits vom Zeitpunkt der Genehmigung an gewährt.
(2) Das Gymnasium Andreanum in Hildesheim kann auch nach der Einführung der Orientierungsstufe den 5. und 6. Schuljahrgang führen.