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  • ab 01.08.2007 (aktuelle Fassung)

Art. 2 Ev-LuthLKÄndVbgG

Bibliographie

Titel
Gesetz zu der Vereinbarung zwischen dem Land Niedersachsen und der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers zur Änderung der Vereinbarung zwischen dem Land Niedersachsen und der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers über das Gymnasium Andreanum in Hildesheim
Redaktionelle Abkürzung
Ev-LuthLKÄndVbgG,NI
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
22410

Red. Anm.: Die Änderungen wurden oder werden entsprechend ihrem Inkrafttreten in das Stammgesetz eingearbeitet.

In § 191 des Niedersächsischen Schulgesetzes in der Fassung vom 3. März 1998 (Nds. GVBl. S. 137), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 12. Juli 2007 (Nds. GVBl. S. 301), wird das Wort "acht" durch das Wort "zwei" ersetzt.