Art. 2 Ev-LuthLKÄndVbgG
Bibliographie
- Titel
- Gesetz zu der Vereinbarung zwischen dem Land Niedersachsen und der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers zur Änderung der Vereinbarung zwischen dem Land Niedersachsen und der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers über das Gymnasium Andreanum in Hildesheim
- Redaktionelle Abkürzung
- Ev-LuthLKÄndVbgG,NI
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 22410
Red. Anm.: Die Änderungen wurden oder werden entsprechend ihrem Inkrafttreten in das Stammgesetz eingearbeitet.
In § 191 des Niedersächsischen Schulgesetzes in der Fassung vom 3. März 1998 (Nds. GVBl. S. 137), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 12. Juli 2007 (Nds. GVBl. S. 301), wird das Wort "acht" durch das Wort "zwei" ersetzt.