Oberlandesgericht Oldenburg
Beschl. v. 30.09.1991, Az.: Ss 270/91

Erledigung der Rechtsangelegenheit; Geschäftsmäßige Besorgung; Nahes Verwandschaftsverhältnis; Eigeninteresse; Erlaubnispflicht; Verbotsunkenntnis

Bibliographie

Gericht
OLG Oldenburg
Datum
30.09.1991
Aktenzeichen
Ss 270/91
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 1991, 12201
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
ECLI:DE:OLGOL:1991:0930.SS270.91.0A

Fundstellen

  • AZRT 1994, 22
  • GesPol 1995, 51
  • MDR 1992, 994 (Volltext mit amtl. LS)
  • NJW 1992, 2438 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

1. Tritt zu dem nahen Verwandschaftsverhältnis ein eigenes Interesse an der Erledigung der Rechtsangelegenheit, so bedarf es für die geschäftsmäßige Besorgung von Rechtsangelegenheiten für einen nahen Angehörigen einer Erlaubnis.

2. Zur Unvermeidbarkeit und damit auch zur fehlenden Vorwerfbarkeit der Verbotsunkenntnis bei Fehlen einer vorangegangenen Erkundigung.