Abschnitt 48 BüRL-RdErl - Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Bibliographie
- Titel
- Allgemeine Bürgschaftsrichtlinie des Landes Niedersachsen
- Redaktionelle Abkürzung
- BüRL-RdErl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 77000
Dieser RdErl. tritt am 26.10.2022 in Kraft. Der Bezugserlass tritt mit Ablauf des 25.10.2022 außer Kraft. Bereits bestehende vertragliche Vereinbarungen bleiben unberührt.
An die
obersten Landesbehörden