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  • ab 26.10.2022 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 48 BüRL-RdErl - Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Bibliographie

Titel
Allgemeine Bürgschaftsrichtlinie des Landes Niedersachsen
Redaktionelle Abkürzung
BüRL-RdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
77000

Dieser RdErl. tritt am 26.10.2022 in Kraft. Der Bezugserlass tritt mit Ablauf des 25.10.2022 außer Kraft. Bereits bestehende vertragliche Vereinbarungen bleiben unberührt.

An die
obersten Landesbehörden