Art. 1 HZ-StVG - Zustimmung zu dem Staatsvertrag über die Hochschulzulassung
Bibliographie
- Titel
- Gesetz zur Änderung hochschulzulassungsrechtlicher Vorschriften
- Redaktionelle Abkürzung
- HZ-StVG,NI
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 22220
(1) Dem am 21. März/4. April 2019 unterzeichneten Staatsvertrag über die Hochschulzulassung wird zugestimmt.
(2) Der Staatsvertrag wird in der Anlage veröffentlicht.
(3) Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem Artikel 19 Abs. 1 Satz 1 in Kraft tritt, ist im Niedersächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekannt zu machen.