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  • ab 22.11.2019 (aktuelle Fassung)

Art. 1 HZ-StVG - Zustimmung zu dem Staatsvertrag über die Hochschulzulassung

Bibliographie

Titel
Gesetz zur Änderung hochschulzulassungsrechtlicher Vorschriften
Redaktionelle Abkürzung
HZ-StVG,NI
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
22220

(1) Dem am 21. März/4. April 2019 unterzeichneten Staatsvertrag über die Hochschulzulassung wird zugestimmt.

(2) Der Staatsvertrag wird in der Anlage veröffentlicht.

(3) Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem Artikel 19 Abs. 1 Satz 1 in Kraft tritt, ist im Niedersächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekannt zu machen.