Abschnitt 4 FesterklärAV
Bibliographie
- Titel
- Allgemeine Verfügung über Feststellungserklärungen nach § 1059a Nr. 2, §§ 1059e, 1092 Abs. 2 und § 1098 Abs. 3 BGB
- Redaktionelle Abkürzung
- FesterklärAV,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 40100000000003
4.
Die Entscheidung über die Abgabe der Feststellungserklärung bleibt dem Justizministerium vorbehalten, wenn die mit einem Recht belasteten Grundstücke ganz oder teilweise außerhalb Niedersachsens liegen.