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  • ab 01.01.2007 (aktuelle Fassung)

§ 9 NFVG - Inkrafttreten *)

Bibliographie

Titel
Niedersächsisches Gesetz zur Regelung der Finanzverteilung zwischen Land und Kommunen (Niedersächsisches Finanzverteilungsgesetz - NFVG -)
Amtliche Abkürzung
NFVG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
61330110000000

Dieses Gesetz tritt mit Wirkung vom 1. Januar 1999 in Kraft.

Diese Vorschrift betrifft das Inkrafttreten des Gesetzes in der ursprünglichen Fassung vom 12. März 1999 (Nds. GVBl. S. 79). Der Zeitpunkt des Inkrafttretens der späteren Änderungen ergibt sich aus den in der vorangestellten Bekanntmachung näher bezeichneten Gesetzen.