§ 21 NAbfG - Abfallwirtschaftsplanung
Bibliographie
- Titel
- Niedersächsisches Abfallgesetz (NAbfG)
- Amtliche Abkürzung
- NAbfG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 28400010000000
Die oberste Abfallbehörde stellt für den Bereich des Landes den Abfallwirtschaftsplan auf. Dieser kann in sachlichen und räumlichen Teilabschnitten aufgestellt werden.