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  • ab 01.04.2005 (aktuelle Fassung)

Anhang 1 ZDF-StV - Zusammenfassung der strukturellen Selbstbindungen des ZDF (1)

Bibliographie

Titel
ZDF-Staatsvertrag (ZDF-StV)
Amtliche Abkürzung
ZDF-StV
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
22620

Diese Zusammenfassung basiert auf der Selbstbindungserklärung des ZDF vom 16. April 2004 und den Konkretisierungen und Modifikationen in den Erläuterungen des ZDF vom 28. Mai 2004 zu den Fragen der Chefs der Staats- und Senatskanzleien. Ferner wird auf die Stellungnahme des ZDF zu den Vorschlägen der Rundfunkkommission vom 16. April 2004 verwiesen.

Grundlage der nachfolgenden freiwilligen Festlegungen des ZDF ist der 14. KEF-Bericht.

Die Empfehlung der KEF für eine Erhöhung der Rundfunkgebühr ab 1. Januar 2005 bleibt hinter der Bedarfsanmeldung des ZDF um rd. 43 Prozent (636,7 Mio. EUR) zurück. Bereits diese Kürzung erfordert die nachfolgend aufgeführten Maßnahmen.

I.
Erklärungen mit kurzfristiger Wirkungskraft

1.
Begrenzung des Online-Aufwands

Das ZDF wird die Aufwendungen für seine programmbezogenen Online-Angebote auf maximal 0,75 Prozent des Anstaltsetats begrenzen.

2.
Begrenzung des Marketingaufwands

Das ZDF wird seine Marketing-Aufwendungen auf maximal 1 Prozent des Anstaltsetats begrenzen. Dabei wird von der gegenwärtigen Systematik der KEF-Anmeldungen ausgegangen.

3.
Einsparungen im Personalaufwand

Personalabbau: Das ZDF hat in der Vergangenheit bereits erhebliche Einsparungen im Personalbereich vorgenommen: Es hat im Zeitraum 1993 bis 2000 600 Planstellen plus 100 Funktionen (d.h. insgesamt 16,5 %) abgebaut. Im Zeitraum 2001 bis 2004 hat es zusätzlich 350 Stellen aus dem Bestand für neu hinzugekommene Aufgaben erwirtschaftet.

Ungeachtet dessen wird das ZDF im Laufe der kommenden Gebührenperiode seinen Personalbestand von derzeit 3.630,5 Planstellen nochmals um 300 Stellen/Funktionen (d.h. um über 8 %) reduzieren. Dabei wird davon ausgegangen, dass der Personalabbau über die Reduzierung von Funktionen erfolgen kann. Bei dieser Maßnahme müssen außerdem die von der KEF in ihrem 14. Bericht bereits vorgegebenen Einsparauflagen im Personalbereich miteinbezogen werden.

Personalaufwendungen, Lohnhöhe und Lohnbestandteile: Das ZDF wird in seinen Verhandlungen mit den Tarifpartnern auch zukünftig darauf Bedacht nehmen, dass die Personalaufwendungen das Niveau des öffentlichen Dienstes nicht überschreiten.

Altersversorgung: Das ZDF wird auch in Zukunft dafür Sorge tragen, dass, ungeachtet künftiger gesetzlicher Änderungen, die Altersversorgung in allen Regelwerken einschließlich der Altverträge das Nettoversorgungsniveau der entsprechenden Versorgung des öffentlichen Dienstes nicht überschreitet.

4.
Kreditaufnahmen

Das ZDF wird auch unter Berücksichtigung von Altdefiziten grundsätzlich eine in Erträgen und Aufwendungen ausgeglichene Gebührenperiode anstreben und insoweit künftig eine Kreditaufnahme vermeiden.

Davon ausgenommen sind Kredite, die nach dem Verfahrensheft der KEF zulässig bzw. nach Prüfung durch die KEF unabweisbar und wirtschaftlich geboten sind.

Im Übrigen darf das ZDF Kredite nur aufnehmen, wenn eine Finanzierung aus eigenen Kassenmitteln nicht möglich oder aus wirtschaftlichen Gründen nicht zu vertreten ist.

5.
Kostentransparenz der Partnerprogramme

Das ZDF wird in Abstimmung mit den Partnern und der KEF auf eine Erhöhung der Kostentransparenz der Partnerprogramme Arte, 3sat, Phoenix und KI.KA hinwirken.

6.
Sendezeit KI.KA

Das ZDF wird keine Sendezeitausweitung des KI.KA über 21.00 Uhr hinaus unterstützen, d.h. die Sendezeit des KI.KA bleibt auf den Zeitraum von 6.00 bis 21.00 Uhr begrenzt.

7.
Digitale Angebote

Das ZDF wird die Anzahl seiner digitalen Angebote nicht ausweiten. Ein Austausch von Angeboten unterhalb dieser gegenwärtigen Obergrenze im Rahmen des seit jeher staatsvertraglich geregelten Austauschrechts muss allerdings gewährleistet bleiben.

8.
Einsatz ersparter Aufwendungen

Das ZDF wird ersparte Aufwendungen maßgeblich zur Senkung der Gebührenhöhe einsetzen. Es geht dabei davon aus, dass angesichts nicht kalkulierbarer Mehraufwendungen oder unvorhergesehener Ertragsausfälle ersparte Aufwendungen in einem angemessenen Umfang zur Kompensation herangezogen werden dürfen.

II.
Erklärungen mit mittelfristiger Wirkungskraft

1.
ARD-/ZDF-Gemeinschaftseinrichtungen

ARD/-ZDF-Gemeinschaftseinrichtungen, etwa im Bereich der Fortbildung, werden weiterhin dahingehend überprüft, ob durch Fusionen, Aufgabenverlagerungen etc. Aufwandsreduzierungen erzielt werden können. Wirtschaftliche Ergebnisse werden sich allerdings erst mittelfristig ergeben können.

2.
Frühzeitiger Umstieg auf die digitale Satellitenverbreitung

Das ZDF wird sich gemeinsam mit der ARD um einen frühzeitigen Umstieg auf die ausschließlich digitale Satellitenverbreitung bemühen. Bei den entsprechenden Initiativen sind allerdings die bestehenden Verbreitungsverträge wie die Bereitschaft der Zuschauer zum Umstieg auf digitale Satellitenempfangsgeräte zu berücksichtigen. Aufwandsreduzierungen sind daher frühestmöglich ab dem Jahre 2009 möglich.

3.
Konsequente Fortführung der Maßnahmen zur Aufwandsminderung und Effektivitätssteigerung

Die KEF hat in ihren Berichten die Wirtschaftlichkeitsanstrengungen des ZDF herausgestellt und dem Sender seit 1993 umgesetzte Einsparleistungen in Höhe von brutto 1,9 Mrd. EUR (netto 1,2 Mrd. EUR) attestiert. Das ZDF sagt zu, seine Maßnahmen zur Aufwandsminderung und Effektivitätssteigerung konsequent fortzuführen.

bekannt gemacht als Abschnitt B der Anlagen des Achten Rundfunkänderungsstaatsvertrages vom 08./14./15. Oktober 2004 (Nds. GVBl. 2005 S. 61)