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§ 1 EnSanSVG - Errichtung

Bibliographie

Titel
Gesetz über das "Sondervermögen zur Nachholung von Investitionen durch energetische Sanierung und Infrastruktursanierung von Landesvermögen"
Redaktionelle Abkürzung
EnSanSVG,NI
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
64000

1Das Land Niedersachsen errichtet ein zweckgebundenes, nicht rechtsfähiges "Sondervermögen zur Nachholung von Investitionen durch energetische Sanierung und Infrastruktursanierung von Landesvermögen". 2Das Sondervermögen ist von dem übrigen Vermögen des Landes getrennt zu halten.