Abschnitt 1 DSchABeschl
Bibliographie
- Titel
- Beschluß des Landesministeriums zur Ausführung des Übereinkommens zum Schutz des Menschen bei der automatischen Verarbeitung personenbezogener Daten
- Redaktionelle Abkürzung
- DSchABeschl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 20600000000003
Hilfeleistende Behörde nach Art. 13 Abs. 2 Buchst. a des Übereinkommens ist der Minister des Innern.