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  • ab 01.10.1985 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 1 DSchABeschl

Bibliographie

Titel
Beschluß des Landesministeriums zur Ausführung des Übereinkommens zum Schutz des Menschen bei der automatischen Verarbeitung personenbezogener Daten
Redaktionelle Abkürzung
DSchABeschl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
20600000000003

Hilfeleistende Behörde nach Art. 13 Abs. 2 Buchst. a des Übereinkommens ist der Minister des Innern.