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  • ab 01.10.1985 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 2 DSchABeschl

Bibliographie

Titel
Beschluß des Landesministeriums zur Ausführung des Übereinkommens zum Schutz des Menschen bei der automatischen Verarbeitung personenbezogener Daten
Redaktionelle Abkürzung
DSchABeschl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
20600000000003

Dieser Beschluß tritt an dem Tag in Kraft, an dem das Übereinkommen zum Schutz des Menschen bei der automatischen Verarbeitung personenbezogener Daten nach seinem Art. 22 für die Bundesrepublik Deutschland wirksam wird.

Hannover, den 21.5.1985

Das Niedersächsische Landesministerium