Amtsgericht Lingen
Urt. v. 26.11.1992, Az.: 11 C 198/92

Beseitigungsanspruch des Vermieters; Parabolantenne; Breitbandkabelnetz; Kabelanschluß

Bibliographie

Gericht
AG Lingen
Datum
26.11.1992
Aktenzeichen
11 C 198/92
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1992, 14237
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
ECLI:DE:AGLINGE:1992:1126.11C198.92.0A

Fundstelle

  • DWW 1993, 47

Amtlicher Leitsatz

War bereits bei Installation einer Parabolantenne abzusehen, daß das Haus einen Breitbandkabelanschluß erhalten wird, kann der Vermieter die Entfernung einer ohne seine Zustimmung vom Mieter angebrachten Parabolantenne verlangen. Dabei ist es unerheblich, ob der Mieter vom bevorstehenden Kabelanschluß Kenntnis hatte oder nicht.