Amtsgericht Lingen
Urt. v. 18.05.1990, Az.: 4 C 78/90

Schmerzensgeld; Verkehrsunfall; HWS-Schleudertrauma; Kopfschmerzen; Druckschmerzen

Bibliographie

Gericht
AG Lingen
Datum
18.05.1990
Aktenzeichen
4 C 78/90
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1990, 13688
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
ECLI:DE:AGLINGE:1990:0518.4C78.90.0A

Fundstelle

  • DfS Nr. 1993/2127

Amtlicher Leitsatz

Die verletzte Person erhält 600 DM Schmerzensgeld wegen eines fahrlässig verursachten Verkehrsunfalls für ein HWS-Schleudertrauma. Das Tragen einer Schanzschen Krawatte war für 3 Tage erforderlich. Das Einreiben mit einer Salbe war nötig. Es traten Kopfschmerzen, Druckschmerz und Klopfschmerz entlang der HWS sowie Druckschmerz der Nackenmuskulatur mit Ausstrahlung über beide Schultern auf. Arbeitsunfähigkeit bestand für 3 Tage.