Amtsgericht Lingen
Urt. v. 18.05.1990, Az.: 4 C 78/90
Schmerzensgeld; Verkehrsunfall; HWS-Schleudertrauma; Kopfschmerzen; Druckschmerzen
Bibliographie
- Gericht
- AG Lingen
- Datum
- 18.05.1990
- Aktenzeichen
- 4 C 78/90
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1990, 13688
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- ECLI:DE:AGLINGE:1990:0518.4C78.90.0A
Fundstelle
- DfS Nr. 1993/2127
Amtlicher Leitsatz
Die verletzte Person erhält 600 DM Schmerzensgeld wegen eines fahrlässig verursachten Verkehrsunfalls für ein HWS-Schleudertrauma. Das Tragen einer Schanzschen Krawatte war für 3 Tage erforderlich. Das Einreiben mit einer Salbe war nötig. Es traten Kopfschmerzen, Druckschmerz und Klopfschmerz entlang der HWS sowie Druckschmerz der Nackenmuskulatur mit Ausstrahlung über beide Schultern auf. Arbeitsunfähigkeit bestand für 3 Tage.