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Art. 2 JVA HSand-ZustAbk

Bibliographie

Titel
Abkommen zwischen dem Land Niedersachsen und der Freien und Hansestadt Hamburg über die Zuständigkeit hamburgischer Gerichte für gerichtliche Entscheidungen im Zusammenhang mit der Vollstreckung und dem Vollzug von Jugendarrest, Untersuchungshaft, Jugendstrafe und Freiheitsstrafe in der Justizvollzugsanstalt Hahnöfersand
Redaktionelle Abkürzung
JVA HSand-ZustAbk,NI
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
34210

Die in § 78a Absatz 1 Satz 2 des Gerichtsverfassungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. Mai 1975 (BGBl. I S. 1077), zuletzt geändert durch Artikel 8 Absatz 1 des Gesetzes vom 8. Juli 2019 (BGBl. I S. 1002), in der jeweils geltenden Fassung bezeichneten Aufgaben der Strafvollstreckungskammer werden für die von der Freien und Hansestadt Hamburg auf dem Gebiet des Landes Niedersachsen unterhaltene Justizvollzugsanstalt Hahnöfersand der Strafvollstreckungskammer bei dem Landgericht Hamburg übertragen.