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Art. 3 JVA HSand-ZustAbk

Bibliographie

Titel
Abkommen zwischen dem Land Niedersachsen und der Freien und Hansestadt Hamburg über die Zuständigkeit hamburgischer Gerichte für gerichtliche Entscheidungen im Zusammenhang mit der Vollstreckung und dem Vollzug von Jugendarrest, Untersuchungshaft, Jugendstrafe und Freiheitsstrafe in der Justizvollzugsanstalt Hahnöfersand
Redaktionelle Abkürzung
JVA HSand-ZustAbk,NI
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
34210

Die in § 121a Absatz 1 des Strafvollzugsgesetzes vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 581, 2088; 1977 I S. 436), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 19. Juni 2019 (BGBl. I S. 840), in der jeweils geltenden Fassung bezeichneten Aufgaben werden für die von der Freien und Hansestadt Hamburg auf dem Gebiet des Landes Niedersachsen unterhaltene Justizvollzugsanstalt Hahnöfersand dem Amtsgericht Hamburg übertragen.