Oberverwaltungsgericht Niedersachsen
Urt. v. 20.07.1979, Az.: IV A 207/78

Abschleppen des Fahrzeugs; Zulässigkeit; Halteverbot; Absolutes Halteverbot

Bibliographie

Gericht
OVG Niedersachsen
Datum
20.07.1979
Aktenzeichen
IV A 207/78
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1979, 10992
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
ECLI:DE:OVGNI:1979:0720.IV.A207.78.0A

Fundstelle

  • VRS 58, 233

Amtlicher Leitsatz

Das Abschleppen von im absolutem Halteverbot geparkten Fahrzeugen ist zulässig, wenn eine Gefahr für die Verkehrssicherheit besteht und werde der Halter noch der Fahrer umgehend erreichbar sind.