§ 1 Nds. ERVVO-Justiz - Zulassung der Einreichung von elektronischen Dokumenten
Bibliographie
- Titel
- Niedersächsische Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr in der Justiz (Nds. ERVVO-Justiz)
- Amtliche Abkürzung
- Nds. ERVVO-Justiz
- Normtyp
- Rechtsverordnung
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 30000
Bei den in der Anlage genannten Gerichten können in den genannten Verfahren ab dem genannten Zeitpunkt elektronische Dokumente eingereicht werden.