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  • ab 29.10.2011 (aktuelle Fassung)

§ 1 Nds. ERVVO-Justiz - Zulassung der Einreichung von elektronischen Dokumenten

Bibliographie

Titel
Niedersächsische Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr in der Justiz (Nds. ERVVO-Justiz)
Amtliche Abkürzung
Nds. ERVVO-Justiz
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
30000

Bei den in der Anlage genannten Gerichten können in den genannten Verfahren ab dem genannten Zeitpunkt elektronische Dokumente eingereicht werden.