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  • ab 01.11.2002 (aktuelle Fassung)

Gesetz zu dem Staatsvertrag zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und den Ländern Niedersachsen und Schleswig-Holstein über die Regelung der Gerichtszugehörigkeit des Küstengewässers und der Elbmündung und zur Änderung des Gesetzes über die Organisation der ordentlichen Gerichte

Bibliographie

Titel
Gesetz zu dem Staatsvertrag zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und den Ländern Niedersachsen und Schleswig-Holstein über die Regelung der Gerichtszugehörigkeit des Küstengewässers und der Elbmündung und zur Änderung des Gesetzes über die Organisation der ordentlichen Gerichte
Redaktionelle Abkürzung
GzKüElbG,NI
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
30100

Vom 24. Oktober 2002 (Nds. GVBl. S. 406 - VORIS 30100 -)

Der Niedersächsische Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen: