Art. 2 GzKüElbG
Bibliographie
- Titel
- Gesetz zu dem Staatsvertrag zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und den Ländern Niedersachsen und Schleswig-Holstein über die Regelung der Gerichtszugehörigkeit des Küstengewässers und der Elbmündung und zur Änderung des Gesetzes über die Organisation der ordentlichen Gerichte
- Redaktionelle Abkürzung
- GzKüElbG,NI
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 30100
Das Gesetz über die Organisation der ordentlichen Gerichte in der Fassung vom 15. Dezember 1982 (Nds. GVBl. S. 497), zuletzt geändert durch § 80 Abs. 6 des Gesetzes vom 5. Juni 2001 (Nds. GVBl. S. 348), wird wie folgt geändert:
Änderungen hier nicht wiedergegeben.