Abschnitt 2 RL digBI-Erl - Gegenstand der Förderung
Bibliographie
- Titel
- Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Digitalisierung sowie der Verbesserung der IT-Sicherheit von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, der Life Sciences, aus dem Bereich eHealth, des Handwerks und kleinen freiberuflichen Planungsbüros im Bereich des digitalen Bauens (RL digitalbonus.niedersachsen-innovativ)
- Redaktionelle Abkürzung
- RL digBI-Erl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 70000
Gegenstand der Förderung sind die innerhalb des Bewilligungszeitraums anfallenden Ausgaben des Zuwendungsempfängers für:
2.1
Investitionen in Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT)-Hardware, -Software
oder Softwarelizenzen zur Digitalisierung von Produkten, Dienstleistungen oder Prozessen,
2.2
Investitionen in Hardware, Software oder Softwarelizenzen zur Einführung oder Verbesserung der IT-Sicherheit.
Eine Förderung nach Nummer 2.2 ist nur in Kombination mit einer Förderung nach Nummer 2.1 zulässig.
Außer Kraft am 1. Januar 2026 durch Nummer 8 des Erl. vom 12. Juni 2024 (Nds. MBl. 2024 Nr. 269)