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  • ab 05.06.2024 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 7 TierzuchtRL - Schlussbestimmungen

Bibliographie

Titel
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen auf dem Gebiet der Zucht landwirtschaftlicher Nutztiere sowie von Bienen, Rassekaninchen, Rassegeflügel und Tieren der landwirtschaftlichen Wildhaltung (TierzuchtRL)
Amtliche Abkürzung
TierzuchtRL
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
78450

Dieser Erl. tritt am 05.06.2024 in Kraft und mit Ablauf des 31.12.2029 außer Kraft.

Außer Kraft am 1. Januar 2030 durch Nummer 7 des Erl. vom 5. Juni 2024 (Nds. MBl. 2024 Nr. 274)

An die
Landwirtschaftskammer Niedersachsen