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  • ab 01.05.1997 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 1 BiInstRdErl - 1. Aufgaben

Bibliographie

Titel
Neuorganisation der Polizei des Landes Niedersachsen; Bildungsinstitut der Polizei Niedersachsen
Redaktionelle Abkürzung
BiInstRdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
21021000030089

Als zentrale Bildungseinrichtung der Polizei des Landes obliegt dem BIP NI die Planung und Durchführung einer bedarfsorientierten, aufeinander abgestimmten beruflichen Qualifizierung der Angehörigen der Landespolizei. Zur Unterstützung der Polizeibehörden und -einrichtungen unterhält das BIP NI landeszentrale Servicedienste.

Im einzelnen nimmt das BIP NI insbesondere folgende Aufgaben wahr:

1.1
Fortbildung

  • Förderung und Regelung der dienstlichen Fortbildung in der Landespolizei,

  • kontinuierliche Fortschreibung eines Gesamtfortbildungskonzeptes,

  • Unterstützung der Polizeibehörden und -einrichtungen bei der Planung und Durchführung ihrer Fortbildungsmaßnahmen, insbesondere durch fachliche Beratung, Referentengestellung und Bereitstellen von Lehr- und Lernmitteln sowie Lehrgangsplätzen bei externen Bildungseinrichtungen,

  • Planung und Durchführung der allgemeinen, fachlichen, politischen und verwendungsspezifischen Fortbildung, soweit auf Grund spezieller Inhalte, Methodik oder Technik sowie spezieller Referentinnen oder Referenten eine zentrale Durchführung erforderlich ist,

  • unterstützende Fachberatung und -Information im Einzelfall.

1.2
Ausbildung

  • Durchführung der Ergänzungsausbildung im Rahmen der Fachoberschulausbildung,

  • Vorbereiten auf die Prüfung zum Nachweis der Fachhochschulreife,

  • Aufstiegsausbildung zum gehobenen Polizeivollzugsdienst, soweit nicht die Fachhochschule für Verwaltung und Rechtspflege - Fachbereich Polizei - zuständig ist,

  • Aufstiegsausbildung zum höheren Polizeivollzugsdienst im Rahmen der für das erste Studienjahr getroffenen Regelungen.

1.3
Zentrale Dienstleistungen

  • Sozialwissenschaftliche Beratung der Polizeibehörden und -einrichtungen in konkreten Einsatzlagen sowie zur Wahrnehmung von Präventionsaufgaben, individuelle Betreuung von Polizeibeschäftigten in Konfliktsituationen, Supervision für Beschäftigte in speziellen Verwendungen, sozialwissenschaftliche Unterstützung der Polizeibehörden und -einrichtungen bei der Personalauswahl und -entwicklung in Fällen herausragender oder grundsätzlicher Bedeutung sowie wissenschaftliche Begleitung von Bildungsvorhaben gemäß gesonderter Regelung,

  • Aufbau und Pflege eines landesweit unmittelbar nutzbaren Fachinformationsdienstes für Aufgabenvollzug sowie Aus- und Fortbildung,

  • Darstellung und Bewertung der Polizeigeschichte des Landes einschließlich seiner Ursprungsländer sowie des Polizeibegriffs im Wandel der Zeiten und Archivierung geschichtlich relevanter Dokumente und Gegenstände,

  • Unterstützung der Polizeibehörden und -einrichtungen bei der an regionalen Bedürfnissen ausgerichteten Berufsinformation und Nachwuchswerbung,

  • Unterstützung der Polizeibehörden und Einstellungsbehörden bei der Auswahl der Bewerberinnen und Bewerber unter Wahrung landeseinheitlicher Kriterien,

  • Unterstützung der Polizeibehörden und -einrichtungen in der Öffentlichkeitsarbeit, insbesondere durch Bereitstellen von Informationsmaterial und Beteiligung an Ausstellungen.