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  • ab 01.05.1997 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 2 BiInstRdErl - 2. Organisation

Bibliographie

Titel
Neuorganisation der Polizei des Landes Niedersachsen; Bildungsinstitut der Polizei Niedersachsen
Redaktionelle Abkürzung
BiInstRdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
21021000030089

2.1
Innere Struktur Das BIP NI gliedert sich in

2.1.1
die Leitung mit den zugeordneten Aufgabenbereichen

  • Controlling,

  • Geschäfts- und Koordinierungsstelle,

  • Verwaltung;

2.1.2
die Fachgruppen (FG)

  • FG 1: Fortbildung - Recht, Führung und Einsatz -,

  • FG 2: Fortbildung - Umwelt, Technik und Verkehr -,

  • FG 3: Fortbildung - Kriminalistik und Kriminologie -.

  • FG 4: Ausbildung

sowie

2.1.3
die Zentralen Dienste (ZD)

  • ZD 1: Sozialwissenschaftlicher Dienst,

  • ZD 2: Mediendienst,

  • ZD 3: Berufsinformation und -auswahl

gemäß Anlage 1.

Die FG und die ZD sind der Direktorin oder dem Direktor des BIP NI unmittelbar nachgeordnet; sie nehmen ihre Aufgaben in fachlicher Eigenverantwortung und, soweit geboten, in fach- und organisationsübergreifender Zusammenarbeit wahr; dies schließt die Möglichkeit eines flexiblen Personaleinsatzes ein.

2.2
Geschäftsordnung und -verteilung Das BIP NI gibt sich eine Geschäftsordnung und erstellt einen Geschäftsverteilungsplan auf der Grundlage des Mustergeschäftsverteilungsplans gemäß Anlage 2.

2.3
Dienstposten und Arbeitsplätze

Die in Anlage 3(1) ausgewiesenen Dienstposten sowie Arbeitsplätze werden hiermit eingerichtet.

Einem eventuell über die eingerichteten Dienstposten hinausgehenden Personalbedarf wird durch Abordnungen und Lehrbeauftragungen entsprochen; vorübergehende Personalüberhänge, z.B. infolge zeitweilig reduzierter Fortbildung, sind für eine Aktualisierung und Vertiefung der praktischen Erfahrung insbesondere durch Abordnungen zu Polizeibehörden oder -einrichtungen sowie zu externen Stellen zu nutzen.

(1) Amtl. Anm.:

Hier nicht abgedruckt.