Abschnitt 2 BiInstRdErl - 2. Organisation
Bibliographie
- Titel
- Neuorganisation der Polizei des Landes Niedersachsen; Bildungsinstitut der Polizei Niedersachsen
- Redaktionelle Abkürzung
- BiInstRdErl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 21021000030089
2.1
Innere Struktur Das BIP NI gliedert sich in
2.1.1
die Leitung mit den zugeordneten Aufgabenbereichen
Controlling,
Geschäfts- und Koordinierungsstelle,
Verwaltung;
2.1.2
die Fachgruppen (FG)
FG 1: Fortbildung - Recht, Führung und Einsatz -,
FG 2: Fortbildung - Umwelt, Technik und Verkehr -,
FG 3: Fortbildung - Kriminalistik und Kriminologie -.
FG 4: Ausbildung
sowie
2.1.3
die Zentralen Dienste (ZD)
ZD 1: Sozialwissenschaftlicher Dienst,
ZD 2: Mediendienst,
ZD 3: Berufsinformation und -auswahl
gemäß Anlage 1.
Die FG und die ZD sind der Direktorin oder dem Direktor des BIP NI unmittelbar nachgeordnet; sie nehmen ihre Aufgaben in fachlicher Eigenverantwortung und, soweit geboten, in fach- und organisationsübergreifender Zusammenarbeit wahr; dies schließt die Möglichkeit eines flexiblen Personaleinsatzes ein.
2.2
Geschäftsordnung und -verteilung Das BIP NI gibt sich eine Geschäftsordnung und erstellt einen Geschäftsverteilungsplan auf der Grundlage des Mustergeschäftsverteilungsplans gemäß Anlage 2.
2.3
Dienstposten und Arbeitsplätze
Die in Anlage 3(1) ausgewiesenen Dienstposten sowie Arbeitsplätze werden hiermit eingerichtet.
Einem eventuell über die eingerichteten Dienstposten hinausgehenden Personalbedarf wird durch Abordnungen und Lehrbeauftragungen entsprochen; vorübergehende Personalüberhänge, z.B. infolge zeitweilig reduzierter Fortbildung, sind für eine Aktualisierung und Vertiefung der praktischen Erfahrung insbesondere durch Abordnungen zu Polizeibehörden oder -einrichtungen sowie zu externen Stellen zu nutzen.