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Abschnitt 59 VGO - Tabelle StV 1 (Monatsstatistik)

Bibliographie

Titel
Vollzugsgeschäftsordnung (VGO)
Amtliche Abkürzung
VGO
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
34300

Die Anstalten stellen der Aufsichtsbehörde jeweils bis zum vierten Werktag eines jeden Monats die Monatsstatistik zur Verfügung. Die Aufsichtsbehörde leitet dem Statistischen Landesamt diese landesweit zusammengefassten Daten zur Erstellung der Statistik StV 1 weiter.