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  • ab 01.05.1997 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 6 BiInstRdErl - 6. Inkrafttreten, Aufhebung und Anpassung von Vorschriften

Bibliographie

Titel
Neuorganisation der Polizei des Landes Niedersachsen; Bildungsinstitut der Polizei Niedersachsen
Redaktionelle Abkürzung
BiInstRdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
21021000030089

6.1
Dieser RdErl. tritt am 1.5.1997 in Kraft. Gleichzeitig treten die Bezugserlasse zu a und b außer Kraft.

6.2
Die diesem RdErl. in anderen Erlassen und Verwaltungsvorschriften entgegenstehenden Regelungen verlieren ihre Gültigkeit.

6.3
Fortgeltende Regelungen, die anderslautende Bezeichnungen des BIP NI sowie seiner Organisationsteile enthalten, sind sinngemäß anzuwenden.