Abschnitt 6 BiInstRdErl - 6. Inkrafttreten, Aufhebung und Anpassung von Vorschriften
Bibliographie
- Titel
- Neuorganisation der Polizei des Landes Niedersachsen; Bildungsinstitut der Polizei Niedersachsen
- Redaktionelle Abkürzung
- BiInstRdErl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 21021000030089
6.1
Dieser RdErl. tritt am 1.5.1997 in Kraft. Gleichzeitig treten die Bezugserlasse zu a und b außer Kraft.
6.2
Die diesem RdErl. in anderen Erlassen und Verwaltungsvorschriften entgegenstehenden Regelungen verlieren ihre Gültigkeit.
6.3
Fortgeltende Regelungen, die anderslautende Bezeichnungen des BIP NI sowie seiner Organisationsteile enthalten, sind sinngemäß anzuwenden.