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  • ab 01.04.2019 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 1 BbSFStRdErl - Allgemeines

Bibliographie

Titel
Funktionsstellen an berufsbildenden Schulen
Redaktionelle Abkürzung
BbSFStRdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
22410

Öffentliche berufsbildende Schulen in Niedersachsen verfügen als regionale Kompetenzzentren über eine hohe Eigenverantwortlichkeit. Im Mittelpunkt dieses Konzepts steht eine veränderte Form der Steuerung, insbesondere die Dezentralisierung von Führungs- und Entscheidungsstrukturen und die Anwendung erprobter Managementmethoden, wobei die nachhaltige Verankerung des Kernaufgabenmodells (KAM-BBS) als verbindlicher Rahmen des Qualitätsmanagements das wesentliche Element dieses Ansatzes ist.

1.1 Externe und interne Steuerung

Die externe Steuerung der berufsbildenden Schulen erfolgt über Zielvereinbarungen zwischen den Schulleiterinnen bzw. Schulleitern und den zuständigen Dezernentinnen und Dezernenten der Niedersächsischen Landesschulbehörde.

Zielvereinbarungen können sich nur dann zu einem erfolgreichen Steuerungs- und Führungsinstrument entwickeln, wenn sie nicht nur zwischen Schule und Schulbehörde etabliert werden (externe Steuerung), sondern ihre Fortführung innerhalb der Schule finden (interne Steuerung).

Im schulinternen Bereich nutzen neben den Schulleiterinnen und Schulleitern auch die ständigen Vertreterinnen und Vertreter sowie die Studiendirektorinnen und Studiendirektoren zur Koordinierung schulfachlicher Aufgaben das Instrument der Zielvereinbarung zur Umsetzung der schulischen Ziele. Durch klar formulierte Ziele auf allen Ebenen können langfristige Vorhaben für alle Beteiligten sichtbar gemacht und dadurch die Transparenz, Verbindlichkeit und Akzeptanz gefördert werden.

1.2 Aufgaben- und Tätigkeitsprofil

An berufsbildenden Schulen richtet die Schulleiterin oder der Schulleiter im Benehmen mit dem Schulvorstand Bildungsgangs- und Fachgruppen ein. Diese Organisationseinheiten werden i. d. R. zu Abteilungen gebündelt. Den einzelnen Organisationseinheiten werden Funktionsstellen zugewiesen. Das Aufgaben- und Tätigkeitsprofil der Funktionsstelleninhaberinnen und -inhaber an öffentlichen berufsbildenden Schulen leitet sich aus dem Kernaufgabenmodell für berufsbildende Schulen in Niedersachsen (KAM-BBS) ab. Dazu gehören alle Qualitätsbereiche schulischer Prozesse mit den zugehörigen verbindlichen Kernaufgaben (Schule leiten - Personal führen - Schule entwickeln - Bildungsangebote gestalten - Ressourcen verwalten - Kooperationen entwickeln - Ergebnisse und Erfolge beachten).

Ausgehend von diesen Kernaufgaben und unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Ressourcen (Funktionsstellen, Anrechnungsstunden) erstellt die Schulleiterin oder der Schulleiter im Benehmen mit den Funktionsstelleninhaberinnen und -inhabern einen schuleigenen Organisationsplan, der für jede Funktionsstelle eine Konkretisierung des Aufgaben- und Tätigkeitsprofils in Form einer Stellenbeschreibung festlegt. Regelungen zur Wahrnehmung der Aufgaben im Falle reduzierter Arbeitszeit ergeben sich aus dem Bezugserlass zu c).

Die Aufgaben der weiteren Landesbediensteten (Verwaltungskräfte, Schulassistentinnen und -assistenten, Sozialpädagoginnen und -pädagogen) werden ebenfalls in einer Stellenbeschreibung erfasst und in den Organisationsplan der Schule integriert. Damit kommt es zu einer klaren Aufgabenbeschreibung und Aufgabenabgrenzung.

Der Schulvorstand und die Gesamtkonferenz sind über die Gestaltung des Organisationsplanes zu unterrichten. Veränderte Rahmenbedingungen müssen sich in einer Änderung des Organisationsplanes niederschlagen.

Außer Kraft am 1. Januar 2025 durch Nummer 4 des Runderlasses vom 1. März 2019 (SVBl. S. 169)