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  • ab 05.08.2017 (aktuelle Fassung)

Anlage 4 APVO-LMChem - Dritter Prüfungsabschnitt; Einzelheiten für die praktischen Prüfungen, auszuhändigende Unterlagen für die Aufsichtsarbeiten, Prüfungsfächer für die mündlichen Prüfungen mit inhaltlichen Schwerpunkten

Bibliographie

Titel
Verordnung über die Ausbildung und Prüfung zur staatlich geprüften Lebensmittelchemikerin und zum staatlich geprüften Lebensmittelchemiker (APVO-LMChem)
Amtliche Abkürzung
APVO-LMChem
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
78500

(zu § 10 Abs. 3 Satz 3, Abs. 4 Satz 3 und Abs. 5 Satz 1)

1.
Einzelheiten für die praktische Prüfungen

Die praktischen Prüfungen bestehen jeweils aus dem Erstellen eines Prüfplans und einer ergänzenden Aufgabe. Für die praktischen Prüfungen werden dem Prüfling die Niederschrift über eine Probenahme, die Probe nebst Verpackung und gegebenenfalls weitere Informationen zur Probe ausgehändigt. Anhand dieser Unterlagen erstellt der Prüfling jeweils einen Prüfplan. In dem Prüfplan sind die erforderlichen Untersuchungsparameter mit der Angabe der Methode, der rechtlichen Grundlagen, des Zwecks der Untersuchung und gegebenenfalls Angabe probenbezogener Besonderheiten schriftlich darzustellen. Die Parameter sind gewichtet nach rechtlichen Anforderungen aufzuführen. Nach Abgabe des Prüfplans wird dem Prüfling die ergänzende Aufgabe zur Bearbeitung ausgehändigt. Die ergänzende Aufgabe besteht in der Beurteilung der Probe anhand vorgegebener oder selbst zu berechnender Ergebnisse oder Daten in Bezug auf die rechtlichen Anforderungen. Das Ergebnis der Beurteilung ist kurz schriftlich darzustellen.

2.
Auszuhändigende Unterlagen für die Aufsichtsarbeiten

Für die Aufsichtsarbeiten werden dem Prüfling die Niederschrift einer Probenahme, gegebenenfalls die Probe nebst Verpackung, Analysedaten und gegebenenfalls der Bericht einer Betriebskontrolle mit Angaben zum Qualitätsmanagementsystem des Herstellungsbetriebes und der Produktlinie ausgehändigt.

3.
Prüfungsfächer für die mündlichen Prüfungen mit inhaltlichen Schwerpunkten

  1. a)

    Lebensmittel-, Futtermittel- und Bedarfsgegenständerecht

    • Aufbau und Inhalte des deutschen Lebensmittel-, Futtermittel- und Bedarfsgegenständerechts sowie des entsprechenden Rechts der Europäischen Union,

    • Grundzüge verwandter Rechtsgebiete (insbesondere Arzneimittelrecht, Trinkwasserrecht, Infektionsschutzrecht, Pflanzenschutzrecht, Produktsicherheitsrecht, Gentechnikrecht, Düngemittelrecht).

  2. b)

    Organisation und Funktion der Lebensmittel-, Futtermittel- und Bedarfsgegenständeüberwachung

    • Aufbau der Europäischen Union, Grundzüge des Unionsrechts, Arten von Rechtsakten der Europäischen Union, Grundsätze der europäischen Agrarpolitik,

    • Organisation der Verwaltung in Deutschland in Bund und Ländern,

    • Durchführung amtlicher Kontrollen einschließlich Kontrollmethoden und Kontrollplänen,

    • Grundzüge

      • des Staats- und allgemeinen Verwaltungsrechts,

      • des Verwaltungsverfahrensrechts, der Verwaltungsgerichtsordnung,

      • des Ordnungswidrigkeitenrechts, des Strafrechts, des Strafprozessrechts, des Gefahrenabwehrrechts und

      • des Verbraucherinformationsrechts.

  3. c)

    Qualitätsmanagement in Laboratorien und Betrieben sowie in den Behörden der amtlichen Lebensmittel-, Futtermittel- und Bedarfsgegenständekontrolle

    • Qualitätsmanagementsysteme in Laboratorien und Betrieben, insbesondere Normen der Gruppe DIN EN ISO 9000; DIN EN ISO/IEC 17011 und 17025; OECD-Grundsätze der Guten Laborpraxis (GLP),

    • deutsches und europäisches Recht auf den Gebieten der Akkreditierung, der Zertifizierung und des Prüfwesens von Laboratorien und Betrieben,

    • Qualitätsmanagementhandbücher für Lebensmittelbetriebe, Laboratorien und Kontrollbehörden.